
Wohnraum
Sie träumen von den eigenen vier Wänden oder Sie möchten in eine Modernisierung investieren? Wir unterstützen insbesondere Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen mit passender Wohnraumförderung. Informieren Sie sich über unser Angebot.
Auf einen Blick
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30%
Auf einen Blick
- Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Förderung bis zu 85 % der durch die Maßnahme verursachten Kosten
- Zunächst zinsloses Darlehen
Auf einen Blick
- Baumaßnahmen für Haushalte mit mindestens einem Kind oder Menschen mit Behinderung
- Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmeart
Auf einen Blick
- Energetische Modernisierung
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss
- Umsetzung von Investitionen in die energetische Modernisierung trotz der Krise durch die COVID-19-Pandemie
Auf einen Blick
- Energetische Modernisierung
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss
- Umsetzung von Investitionen in die energetische Modernisierung trotz der Krise durch die COVID-19-Pandemie
Auf einen Blick
- nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes
- Förderung aufgrund eines Gutachtens (80% Förderung) oder als Pauschale bei Gebäudeschäden
- Förderung als Pauschale für Hausratschäden
Auf einen Blick
- Neubau
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30 %
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- Erwerb von wahlweise fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen
- Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Für Haushalte mit geringen Einkommen (§ 3 Abs.2 NWoFG)
Auf einen Blick
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30%
Auf einen Blick
- Modernisierung, energetische Modernisierung
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30%
Auf einen Blick
- 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit;
max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit - Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens
- Kosten jährlich: 0,2% auf das Restkapital des verbürgten Darlehens
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- Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens
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- Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
- Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten
Auf einen Blick
- Die Förderung erfolgt in Ergänzung von Zuwendungen nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA)
- Wohnquartiere i. S. der Richtlinie sind solche, die die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) über ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren ermittelt hat (siehe „Wer wird gefördert?“)
- Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung
- Fördersumme von 500 Euro bis maximal 7.250 Euro für die Wärmepumpe + max. 2.500 Euro für den Einbau der Messtechnik
- Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen in den ausgewählten Wohnquartieren, die als Eigentümer der Räumlichkeiten diese für eigene Wohnzwecke nutzen
Auf einen Blick
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 20%