Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Wenn Sie mit einem Projekt zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zur Bewältigung des Strukturwandels beitragen wollen, unterstützt Sie diese Förderung.

Unsere Leistung, Ihre Vorteile:

  • Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden sowie internationalen Fachkräften
  • Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse
  • Zuschuss bis zu 70 % im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insbesondere zur Vermittlung digitaler Kompetenzen
  • Zusätzliche Projektbestandteile wie betriebliche Erprobung oder Coaching

Das fördern wir nicht

  • Projekte, für die bereits eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme, anderen Mitteln der EU oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten erfolgt

Wen fördern wir

Bildungsträgerinnen und Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Angebot:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 70% im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Nettoausgaben

Bedingungen:

  • Förderfähig sind Personalausgaben und pauschalierte Ausgaben für Teilnehmende sowie eine Restkostenpauschale i. H. v. 36 % der Personalausgaben
  • Gesamtausgaben pro Projekt maximal 500.000 Euro
  • Bemessungsgrenze beträgt bis zu 15 Euro pro Teilnehmenden je Zeitstunde (ohne Gehälter der Teilnehmenden)>
  • Laufzeit grundsätzlich auf 36 Monate beschränkt

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Ausschlaggebend für die fristgerechte Antragsstellung ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank in Hannover.

Gut zu wissen

Das Land Niedersachsen unterstützt auch in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 die acht Regionalen Fachkräftebündnisse zur Verbesserung der Fachkräftesituation und Verankerung der Fachkräfteinitiative Niedersachsen in den Regionen. Die Fachkräfteprojekte werden mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und Landesmitteln gefördert.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung

Wenn Sie ein Projekt planen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Fachkräftebündnis

Jedes Fachkräftebündnis verfolgt für seine Region eine bestimmte Strategie. Unter diese Strategie muss Ihr geplantes Projekt passen.

Weiterführende Informationen

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/arbeit/fachkraftesicherung/regionale_fachkraftebundnisse/regionale-fachkraeftebuendnisse-131680.html

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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