Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für gute Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkt- und Verfahrensideen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine bedarfsgerechte Ausstattung für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ihre Ergebnisse sollen durch Weiterbildung von Fachkräften, Veröffentlichung und Technologietransfer verbreitet bzw. Kooperationsprojekte gemeinsam mit Unternehmen durchgeführt werden.

  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
  • Beitrag zur Erreichung des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ und zur Umsetzung der Niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3) durch den Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation
  • Zuschuss grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Gesamtausgaben zum Zeitpunkt der Bewilligung höher als 200.000 €

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Erweiterung und Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte

Wen fördern wir

  • Deutsches Institut für Kautschuktechnologie e. V., Hannover
  • Institut für integrierte Produktion gGmbH, Hannover
  • Laserzentrum Hannover e. V., Hannover
  • Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V., Quakenbrück
  • Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln
  • OFFIS e.V. Institut für Informatik, Oldenburg
  • Institut für Nanophotonik Göttingen e.V., Göttingen
  • nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ausüben

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähige Ausgaben höher als 200.000 €
  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, der Erwerb von Grundstücken einschließlich der Erwerbskosten und Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
  • Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:
    ... Zuordnung der Forschungsinfrastruktur zu mindestens einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen RIS 3-Strategie
    ... fachliche und administrative Kompetenz des Antragsstellers zur Durchführung des Vorhabens
    .... Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben zur Gewährleistung eines international angemessenen Leistungsstandards
    .... Gesamtfinanzierung des Projekts muss im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert sein
  • Vorhaben werden in Niedersachsen durchgeführt
  • Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre
  • Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank gestellt werden
  • Vor Genehmigung der NBank keine verbindlichen Liefer- oder Dienstleistungsverträge
  • Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip
  • Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien/Scoring finden Sie in einer gesonderten Anlage zu den Fördergrundsätzen. Alle Dokumente finden Sie auf unserer Programmseite unter dem Reiter „Downloads“.
  • Im Rahmen der Bewertung der Förderwürdigkeit und der Zuordnung zu einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen RIS 3-Strategie holt die NBank eine fachliche Stellungnahme des Innovationszentrums Niedersachsen ein.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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