Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Kofinanziert von der EU

Wichtiger Hinweis

Aus technischen Gründen wird der für den 07.02.2024 vorgesehene Antragsstichtag auf den 06.03.2024 verschoben. Bitte berücksichtigen Sie dies im Rahmen der Antragstellung.

Sonderstichtag für Projekte der Maßnahmeart 2.2.1 "Gründungs- und Innovationsräume" ist der 18.04.2024.

Stichtage zur Einreichung von Anträgen für Vorhaben der Maßnahmearten 2.2 „Forschungs- und Transferförderung“ sind ab dem Jahr 2024 jeweils der erste Mittwoch im Februar sowie der erste Mittwoch im Oktober. Sofern diese Tage auf einen Feiertag fallen, verschiebt sich der Stichtag auf den darauf folgenden Werktag.

Eine Antragstellung für Projekte des Fördertatbestands 2.1 "Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen" ist fortlaufend möglich.

Bitte prüfen Sie vor Anmeldung im Kundenportal in Zusammenarbeit mit Ihren Strukturfondsbeauftragten, ob Ihre Einrichtung bereits registriert ist.

Nach gegenwärtigem Stand sind aufgrund der aktuellen Planung und Verfügbarkeit der Finanzmittel folgende Gesamtförderquoten für die jeweiligen Fördertatbestände vorgesehen: Förderquoten Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Auf einen Blick

Sie sind eine Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung und wollen eine Forschungsinfrastruktur aufbauen oder erweitern? Sie wollen ein innovatives (anwendungsorientiertes) Kooperationsprojekt mit (einem) regionalen Unternehmen durchführen, mit anderen Einrichtungen interdisziplinär in einem Innovationsverbund an entsprechenden Forschungsthemen arbeiten oder Angebote der Gründungsberatung sowie des Wissens- und Technologietransfers intensivieren? Sie wollen in Innovationen für Klimaschutz und Moore investieren? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.

  • Fachhochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichten
  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine
  • Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Forschungs- und Transferförderung
  • Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet oder bis zu 60% im ÜR-Gebiet, inklusive Landesmittel insgesamt bis zu 80%
  • Vollfinanzierung für Projekte zu Innovationen für Klimaschutz in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem NHG möglich

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen:

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Anschaffung von Geräten und Instrumenten für Forschungszwecke und Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie

Gründungs- und Innovationsräume:

  • Ermöglichung zur Umsetzung von Gründungen und Innovationen

Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung:

  • Projekte in Kooperation von Forschungseinrichtungen mit regionalen Unternehmen und/oder sonstigen Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts mit konkretem Anwendungsbezug bzw. besonderer Bedeutung für den regional orientierten Wissens- und Technologietransfer
  • Weite Auslegung des Innvationsbegriffs: auch Marketing-, Prozess-, Organisations- und soziale Innovationen sind einbezogen.

Innovationsverbünde:

  • Anwendungsorientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen und/oder Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts

Innovationen für Klimaschutz in Mooren:

  • Entwicklung und Erprobung von moorschonenden Wirtschaftsweisen
  • Entwicklung und Erprobung von Produktions- und Verwertungsverfahren für Erzeugnisse aus moorschonender Bewirtschaftung

Das fördern wir nicht

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Mitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen erfolgt sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wen fördern wir

  • Universitäten und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Fachhochschulen, gleichgestellte Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die über eine Betriebsstätte in mindestens einem der beiden Programmgebiete der Regionenkategorien ​"stärker entwickelte Regionen“ (SER) oder „Übergangsregion“ (ÜR) verfügen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2022/C 414/01) vom 28.10.2022 sind.
  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine können Zuwendungen zur Förderung von Innovationen für Klimaschutz und Moore erhalten

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet oder bis zu 60% im ÜR-Gebiet, insgesamt bis zu 80% (inklusive Landesmittel) der förderfähigen Kosten/Ausgaben
  • Möglichkeit einer Vollfinanzierung für Projekte zu Innovationen für Klimaschutz in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach dem NHG

Unsere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Inhaltliche Beratung

Die inhaltliche Beratung wird durch die Arbeitsgruppe Innovative Forschungsprojekte (AGIP) durchgeführt. Für Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an E-Mail: agip@nds.de

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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