Grundbildung bei Erwachsenen

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Sie möchten einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen sowie beruflichen Integration und Teilhabe von Personen mit geringer Literalität leisten? Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Sie dabei, die geringe Literalität bei Erwachsenen durch geeignete Projekte zu reduzieren.

  • Individuelle, bedarfsgerechte und umfassende Beratung zur Antragstellung
  • Zielgruppe: gering literalisierte Menschen, Personen mit anderweitigen Defiziten in der Grundbildung und Personen ohne ersten Schulabschluss
  • Teilnahme: ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
  • Neben der Förderung von Projekten für Teilnehmende ist auch eine Förderung der Entwicklung und Erprobung von Konzepten möglich
  • Zuschuss bis zu 95 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Vorhaben zum Abbau geringer Literalität erwachsener Menschen in Form von:

Das fördern wir

  • Vermittlung von Grundbildungskompetenzen in den verschiedenen gesellschaftlichen Dimensionen der Alphabetisierung und Grundbildung
  • Vermittlung von Grundbildungskompetenzen für abschlussvorbereitende Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen
  • Neu- und Weiterentwicklung bestehender Konzepte der Didaktik, Ansprache und Erreichbarkeit oder Vernetzung im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung oder im Bereich der Vorbereitung für Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen und die Möglichkeit diese zu erproben

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, für die eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundes-programme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt

Wen fördern wir

  • Nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) anerkannte Einrichtungen in Niedersachsen
  • Bei Neu- u. Weiterentwicklung bestehender Konzepte: anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) sowie deren nds. Landesverbände


Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von maximal 95 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähig sind die direkten Personalausgaben, Ausgaben für Honorar-und/oder Lehrbauftragte sowie die Standardeinheitskosten für ehrenamtlich Tätige
  • Alle sonstigen zuwendungsfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die Personalausgaben in Höhe von 40 % abgegolten
  • Die Projekte müssen sich an gering literalisierte Menschen, d.h. Menschen die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen haben, an Personen mit Defiziten in anderen grundlegenden Bildungsbereichen wie der Informationstechnologie, Digitalisierung, Gesundheit, Politik, Kultur und Wirtschaft sowie an Personen ohne ersten Schulabschluss, richten
  • Teilnahme ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projektes über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Ausschlaggebend für die fristgerechte Antragstellung ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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