Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen.

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Insbesondere Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften. Nicht gefördert werden Heime im Sinne von § 2 Abs. 2 bis 4, 7 NuWG.

Wen fördern wir

Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages, davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der bauli-chen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85%
  • Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe:
    … Mietenstufe I = 4.780 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
    … Mietenstufe II u. III = 4.980 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
    … Mietenstufe IV bis VI = 5.190 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2
  • Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

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Förderberatung

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