Technologie- und Gründerzentren (EFRE-Förderung)

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Wenn Sie, vorzugsweise als kommunale Gebietskörperschaft, eine Maßnahme im Bereich Technologie- und Gründerzentren durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung den Nutzern der Infrastruktur, also den Gründerinnen und Gründern zugutekommen, insbesondere um den Aufbau und Wachstum der jungen Unternehmen voranzubringen. Dies soll durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen erfolgen.

  • Förderung des Baues und der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren mit dem Ziel den Gründerinnen und Gründern eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Bau und Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren aus EU-Mitteln
  • Planung, Bau, Baunebenkosten, Lieferungen und Leistungen, erhöhte Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel

Das fördern wir nicht

  • Schuldzinsen
  • Grunderwerbskosten
  • Eigenleistungen des Trägers
  • Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen Reparaturkosten, Reinigungskosten, Kosten für Einweihungsfeiern u.ä.

Wen fördern wir

  • vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine)
  • Sonstige Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben
  • Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Experinnen und Experten der NBank

Unsere Bedingungen:

  • Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens und rechtzeitig bei der NBank gestellt werden.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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