Der letzte Antragsstichtag war der 1. September 2023. Sollte ein neuer Stichtag festgelegt werden, wird dieser an dieser Stelle bekanntgegeben.

Wichtige Hinweise
Auf einen Blick
Sie möchten ein Vorhaben zur Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern durchführen, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in den niedersächsischen Gewässern zu erhalten?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 65 % in SER-Gebieten und
- bis zu 80 % in ÜR-Gebieten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionsvorhaben zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen mit weitergehenden Reinigungsverfahren oder deren Kombination
Das fördern wir nicht
- Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten
Wen fördern wir
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand für die öffentliche Abwasserbeseitigung einer privaten Rechtsform bedient, juristische Personen des Privatrechts deren Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen liegen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
- Förderanträge müssen eine Mindestpunktzahl von 60 Punkten erreichen
- mit der Durchführung der Maßmahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden
- die Höhe der Förderung muss 200.000 Euro übersteigen
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Relevante Spurenstoffe
Die Liste der relevanten Spurenstoffe aus der Spurenstrategie des Umweltbundesamtes finden Sie hier.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.