Technologie- und Gründerzentren (GRW-Förderung)

Auf einen Blick

Wenn Sie, vorzugsweise als kommunale Gebietskörperschaft, eine Maßnahme im Bereich Technologie- und Gründerzentren durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung den Nutzern der Infrastruktur, also den Gründerinnen und Gründern zugutekommen, insbesondere um den Aufbau und Wachstum der jungen Unternehmen voranzubringen. Dies soll durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen erfolgen.

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gewerbegebietsentwicklungen innerhalb des Zielgebiets der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Uelzen, Wesermarsch, Wittmund sowie kreisfreie Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldb), Osnabrück und Wilhelmshaven.

  • Förderung für die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und Gründerzentren mit dem Ziel den Gründerinnen und Gründern eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Errichtung und Ausbau von Technologie- und Gründerzentren aus GRW-Mitteln
  • Planung, Bau, Baunebenkosten, Lieferungen und Leistungen, Investitionen in materielle Vermögenswerte (insb. Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u.a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)


Das fördern wir nicht

  • Kosten des Grundstückserwerbs
  • Kosten für die Bauleitplanung
  • Kosten der Leistungen kommunaler nicht selbstständiger Eigenbetriebe
  • Finanzierungskosten Richtfest, Einweihungsfeier u.ä

Wen fördern wir

  • vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine)
  • Sonstige Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Experinnen und Experten der NBank

Unsere Bedingungen:

  • Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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