Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein

Auf einen Blick

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben.

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einenBetrag von maximal 30.000 Euro
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang miteinem eigenen Innovationsvorhaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- undEntwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenenInnovationsvorhaben

Das fördern wir

  • Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke
  • Nutzung von e-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen
  • Bereitstellung von Labor- und Messtechnik
  • Erstellung von Labor-, Funktions- oder Testmuster
  • Werkstoff- bzw. Werkzeugstudien
  • Engineering Dienstleistungen, die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehenden
  • Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mitAlleinstellungsmerkmalen

Das fördern wir nicht

  • Unternehmen, welche derzeit bereits eine Förderung aus EFRE-Mitteln oder aus anderen Mitteln der EU aus einem Landesprogramm für dieses Vorhaben erhalten bzw. beantragt haben
  • Eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • Risikolose Entwicklungsarbeiten mit investivem Charakter (z.B. Standardprogrammierlösungen)

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen unter der Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung
  • Zur gewerblichen Wirtschaft gehören Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister oder i. S. der Handwerksordnung.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einen Betrag von maximal 30.000 Euro

Unsere Bedingungen:

  • Innovationsprojekt übertrifft den aktuellen Stand der Technik im Unternehmen Innovationsprojekt ist marktfähig und realisierbar
  • Es liegt ein technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen vor
  • Die beauftragten Forschungs-/Entwicklungsdienstleister verfügen über das notwendige Know-How für die Projektrealisierung Die Gesamtfinanzierung ist vom antragstellende Unternehmen sicherzustellen
  • Es gilt das Erstattungsprinzip, d.h. die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich erst nach Einreichung und Prüfung der Belege und nur für die tatsächlich entstandenen, förderfähigen Kosten.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Die einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet bereitgestellten Vordrucke. Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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