Landschaftswerte 2.0

Kofinanziert von der EU

Wichtiger Hinweis

Antragsstichtag für das Jahr 2024 ist der 30.09.2024, bis dahin muss der Antrag bei der NBank postalisch vorliegen.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Projekt für die Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen durchführen?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bis zu 55 % in SER-Gebieten und
  • bis zu 70 % in ÜR-Gebieten

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insbesondere Natura 2000).
  • Naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich
  • Konzeption und Durchführung von Projekten zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark Sky-Projekte)

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (Kompensationsmaßnahmen)
  • Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten

Wen fördern wir

  • Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.




Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei ÜR-Gebieten und bei SER-Gebieten bis zu 55 %.
  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank.

Unsere Bedingungen:

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Förderanträge müssen je nach Maßnahmeart eine Mindestpunktzahl von 60 Punkten erreichen.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Projekte bis 200.000 Euro fallen unter die Gesamtpauschalabrechnung.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Sonstiges
Ob sich Ihr geplantes Projekt innerhalb der anerkannten Nationalen Naturlandschaften befindet, können Sie mit Hilfe der folgenden Links ermitteln: Niedersächsische Umweltkarten und Nationale Naturlandschaften

Ob sich Ihr geplantes Projekt in besiedelten Bereichen der Kategorie "Ortslage" befindet, können Sie mit Hilfe des folgenden Links ermitteln: Ortslage

Ob sich Ihr geplantes Projekt in SER- oder ÜR-Fördergebiet befindet, können Sie im Downloadbereich unter „Fördergebietskulisse in Niedersachsen - Karte SER/ÜR“ erfahren

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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