Stärkung der kommunalen Kriminalprävention

Wichtiger Hinweis

In diesem Jahr kann leider keine Antragstellung mehr erfolgen aufgrund fehlender Haushaltsmittel.

Auf einen Blick

Das Programm dient dazu, Projekte zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention zu initiieren.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80%.
  • Instrumente, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Insbesondere Pilot- und Modellprojekte;
  • Anwendung von Instrumenten, Methoden, Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung in den Bereichen:
    - entwicklungsorientierte Prävention bei Kindern und Jugendlichen,
    - gemeinwesenorientierte Prävention im Sozialraum
    - städtebauliche Prävention
    - Projekte, die diese drei Bereiche / Strategien kombinieren.

Das fördern wir nicht

  • Projekte, die sich direkt an Zielgruppen wenden und nicht Situations- und Bedrafsanalysen beinhalten, sowie die Umsetzung baulicher und/oder technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
  • Einzelpersonen.
  • Antragstellende aus dem Ausland.
  • Projekte und Maßnahmen außerhalb von Niedersachsen.

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 20.000 Euro je Kalenderjahr.
  • Die Mindestfördergrenze liegt für kommunale Gebietskörperschaften bei 15.000 Euro, für alle anderen Institutionen bei 2.500 Euro.

Unsere Bedingungen:

  • Zuwendungsempfangende, die ihren Sitz nicht in Niedrsachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.
  • Zuwendungsempfangende müssen nachweisen, dass sie gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen.
  • Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu 3 aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Die Beantragung erfolgt postalisch. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen finden Sie im Downloadbereich des Förderprogramms.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Beratung
Maike Pegel

Maike Pegel

Fördermanagement

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