Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen

Wichtige Hinweise

Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie:

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann
Telefon: 0511 30031-9867
E-Mail: Sabrina.fuerstenberg-wiegmann@nbank.de

Valerie Linowitzki
Telefon: 0511 30031-9280
E-Mail: Valerie.linowitzki@nbank.de

Aktuell befindet sich die Richtlinie hinsichtlich Nr. 7 - Bewilligungsbehörde - in Änderung.

Antragstichtag (für Projekte mit frühestem Projektbeginn ab 01.01.2026) ist der 31.08.2025.

Auf einen Blick

Das Programm dient dazu ein Projekt oder eine Maßnahme zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zu initiieren. Bei solchen Projekten und Maßnahmen sollen geschlechtersensible Ansätze und fachlich einschlägige Qualitätsstandards beachtet werden. Insbesondere sollen Kooperationen zwischen lokal und/oder regional zuständigen Organisationen und Stellen gefördert werde, die auf Durchführung einzelner Präventionsmaßnahmen, Etablierung oder Weiterentwicklung von Schutzkonzepten sowie Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewaltprävention abzielen.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80%

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Projekte und Maßnahmen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen, z.B.

Das fördern wir

  • die Einrichtung einer hauptamtlichen lokalen Koordinierungsstelle
  • die laufende Organisation des lokalen Netzwerkes
  • die Durchführung von Perspektiv-/Strategie-/Zielworkshops für das Netzwerk
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildung für Mitwirkende des Netzwerks und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte
  • Durchführung von Fachtagungen und Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • die Etablierung oder Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für (einrichtungsübergreifende und geschlechtssensible) Schutzkonzepte
  • Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewaltprävention (z.B. als Teil von Präventionskonzepten von Bildungseinrichtungen oder Kommunen)
  • die Bestandsaufnahme von Maßnahmen
  • die Durchführung einer Netzwerkanalyse
  • Evaluationsmaßnahmen
  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Schule, Kita, Sportverein und sonstige Institutionen; Maßnahmen im Bereich der Elternarbeit.

Das fördern wir nicht

  • Andere kriminal-/gewaltpräventive Projekte
  • Einzelpersonen
  • Antragstellende aus dem Ausland
  • Projekte und Maßnahmen außerhalb von Niedersachsen.

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 20.000 Euro je Kalenderjahr gewährt.
  • Abweichend von VV Gk Nr. 1.1 zu § 44 LHO wird die Mindestfördergrenze auf 15.000 Euro herabgesetzt.

Unsere Bedingungen:

  • Zuwendungsempfangende, die ihren Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.
  • Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu 2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen.
  • Personal- und Sachausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie durch das Projekt zusätzlich entstehen.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Die Beantragung erfolgt postalisch. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen finden Sie im Downloadbereich des Förderprogramms.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Förderberatung
Maike Pegel

Maike Pegel

Fördermanagement
Valerie Linowitzk

Valerie Linowitzk

Förderberatung

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