Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.
Fördercheck
Auf einen Blick
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über inter-nationale Leitmessen im Inland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduzieren und so betriebsgrößen-spezifische Nachteile ausgleichen.
- Teilnahme an Messen in Inland und Ausland
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 4.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Teilnahme an Messen im Inland und Ausland
- Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen (Inland) bzw. die öffentliche Hand (Ausland) nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Freiberufler
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
- Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Auslandsmessen innerhalb der EU und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern
Unsere Bedingungen:
- Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei uns eingegangen sein. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid bzw. eine Förderfähigkeitsbescheinigung zugegangen ist.
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
- Eine Förderung im Inland ist einmalig.
- Ein Aussteller/eine Ausstellerin darf insgesamt zwei Mal die Förderung für dieTeilnahme an einer bestimmten Messe im Ausland in Anspruch nehmen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Enterprise Europe Network Niedersachsen - Partner für Innovation, Technologie und neue Märkte
AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft - Katalog für förderfähige Messen