Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Ziel der Förderung ist, den motorisierten Individualverkehr hin zu einer verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen zu verschieben. Dafür wird der Einsatz von Omnibussen oder anderen Kraftfahrzeugen mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefördert. Durch die Umlenkung der Pendlerströme auf nachhaltige ÖPNV-Angebote sollen die Umwelt-, Klima- und Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu einer CO2-neutralen Wirtschaft verbessert werden.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Gefördert wird der Kauf neuer Kraftfahrzeuge nach §4 Abs. 4 Nr. 1 oder Nr. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die klimaschonende und umweltfreundliche Antriebssysteme aufweisen und im ÖPNV eingesetzt werden.

Das fördern wir nicht

  • Gebrauchte Kraftfahrzeuge können leider nicht gefördert werden. Als neu gelten auch Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zulassung auf die antragstellende Person eine maximale Laufleistung von 10.000 km haben.

Wen fördern wir

  • Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr nach § 42 PBefG in Niedersachsen betreiben, entweder als Genehmigungsinhabende, Betriebsführende oder Auftragnehmende.
  • Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG).

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung.

Unsere Bedingungen:

  • Vorlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach der Verordnung (EG) 1370/2007; Alternativ Förderung nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
  • Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen. Bewertung des Investitionsvorhabens durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH und des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung.
  • Erbringung von Nachweisen zur gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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