Transformationsberatung Automobilzulieferer

Hinweis zur Antragsstellung

Die Förderanträge können aufgrund der geplanten Verlängerung der Richtlinie fortlaufend eingereicht werden.

Auf einen Blick

Um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von niedersächsischen Unternehmen in der Automobilzulieferung zu steigern, können sich betreffende Unternehmen über dieses Programm mit Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen fördern lassen. Die Beratungsleistung erfolgt aufgrund einer Empfehlung derTransformationsagentur Niedersachsen GmbH und ist darauf ausgerichtet Unterstützung bei Einleitung von anstehenden Transformationsprozessen, die zur Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen führen oder auch Impulse für die Weiterbildungs- und Kulturentwicklungsprozesse zu erhalten.

  • Individuelle Beratungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen
  • Einmalige Förderung in Höhe von maximal 10.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen zu den folgenden Themen:

  • Ausrichtung der Unternehmensstrategie
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote
  • Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte und Dienstleistungen
  • Krisenmanagement und Resilienzberatung
  • Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lehrkultur
  • Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung des Personals
Außerdem können weitere Beratungsfelder, die die Zunkunftsfähigkeit unterstützen aufgegriffen werden.

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, die bereits vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen haben. Als Beginn des Projektes wird grundsätzlich der Abschluss eines Beratungsvertrages verstanden.
  • Beratungsleistungen, für die eine Förderung durch andere öffentliche Stellen gewährt wurde (Doppelförderung)

Wen fördern wir

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Zulieferernde der Automobilbranche (TIER 1 bis TIER 4) bzw. deren Zulieferernde
  • Dienstleistungsunternehmen für Zulieferernde und KfZ-Herstellende (Original Equipment Manufacturer, OEM) z.B. Entwicklungsbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleistende, Programmierfirmen

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Die Experten und Expertinnen der NBank beraten Sie zu der Förderung unabhängig, individuell, umfassend und bedarfsgerecht.
  • Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro (Höchstbetrag), unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Ausgaben. Sollte der Rechnungsbetrag unter 10.000 Euro liegen, wird der Zuschuss höchstens in Höhe des Rechnungsbetrages gewährt

Unsere Bedingungen:

  • Erstanalyse durch die Transformationsagentur Niedersachsen GmbH, die einen konkreten Beratungsbedarf zu bestimmten Themen ergeben hat und von der Transformationsagentur Niedersachsen GmbH empfohlen wird.
  • Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistungen bei der NBank gestellt werden
  • Auswahl eines passenden Beratungsunternehmens aus dem Beraterpool-Transformation-Automobilzulieferer auf der Homepage der Transformationsagentur Niedersachsen GmbH
  • Nach Abschluss der Beratungsleistung ist eine individuelle Handlungsempfehlung des Beratungsunternehmens mit konkreten Maßnahmenvorschlägen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip und ist möglich, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Originalrechnung des Beratungsunternehmens
    • Schriftliche Handlungsempfehlung des Beratungsunternehmens
    • Selbsterklärung, dass die Beratungsleistung vertragsgemäß erbracht wurde
  • Die Beratungsleistung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung in Anspruch zu nehmen

So läuft der Antrag

Die Förderanträge können ab dem 01.06.2023 bis zum einschließlich 15.11.2023 gestellt werden.

Erstanalyse der Transformationsagentur

Vor der Antragsstellung bei der NBank benötigen Sie von der Transformationsagentur eine Erstanalyse mit einer Beratungsempfehlung.

Bitte kontaktieren Sie unter der folgende Adresse die Transformationsagentur:

Transformationsagentur Niedersachsen GmbH

Günther-Wagner-Allee 23

30177 Hannover

www.transformationsagentur-nds.de

E-Mail: info@transformationsagentur-nds.de

Telefon: 0511 16990 910

Antrag herunterladen und ausfüllen

Auf dieser Förderprogrammseite unter Downloads finden Sie alle notwendigen Formulare. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Antragsunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Erklärung BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
  • Beratungsempfehlung der Transformationsagentur
  • Entwurf des Beratungsvertrages bzw. Beratungsverträge.Soweit die Beratungsverträge nicht nach einem Mustervertrag der Transformationsagentur geschlossen werden sollen, müssen Inhalt und Umfang der Beratungsleistung darin beschrieben werden.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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