Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindung) im ungebundenen Mietwohnungsbestand für Haushalte mit geringem Einkommen.
- Erwerb von wahlweise fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen
- Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Für Haushalte mit geringen Einkommen (§ 3 Abs.2 NWoFG)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Einräumung von Belegungsrechten zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen, insbesondere zur Versorgung von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung.
Wen fördern wir
- Eigentümerinnen und Eigentümer von ungebundenen Mietwohnungen
Unsere Förderleistungen
Unsere Bedingungen:
- Zuschusshöhe und Auszahlung: Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- 2 Euro pro Monat bei einer fünfjährigen
- 2,50 Euro pro Monat bei einer zehnjährigen
- Belegungs- und Mietbindung je m² Wohnfläche
- Auszahlung: Der Zuschuss wird nach bestimmungsgemäßer Erstbelegung in einer Summe ausgezahlt.
- Sicherheiten: Für den Zuschuss sind keine Sicherheiten zu stellen.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung