Mietwohnraumförderung – Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindung) im ungebundenen Mietwohnungsbestand für Haushalte mit geringem Einkommen.

  • Erwerb von wahlweise fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen
  • Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Für Haushalte mit geringen Einkommen (§ 3 Abs.2 NWoFG)

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Einräumung von Belegungsrechten zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen, insbesondere zur Versorgung von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung.

Wen fördern wir

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von ungebundenen Mietwohnungen

Unsere Förderleistungen

Unsere Bedingungen:

  • Zuschusshöhe und Auszahlung: Die Höhe des Zuschusses beträgt:
    • 2 Euro pro Monat bei einer fünfjährigen
    • 2,50 Euro pro Monat bei einer zehnjährigen
    • Belegungs- und Mietbindung je m² Wohnfläche
  • Auszahlung: Der Zuschuss wird nach bestimmungsgemäßer Erstbelegung in einer Summe ausgezahlt.
  • Sicherheiten: Für den Zuschuss sind keine Sicherheiten zu stellen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf einen Zuschuss für die Einräumung von Belegungs- und Mietbindungen stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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Förderberatung

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