Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen ist es unser Anliegen, allen Menschen einen vollständigen und komfortablen Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen.

Seit dem 23. September 2020, sind alle öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen rechtlich verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört auch diese Erklärung zur Barrierefreiheit. Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016) ist die Grundlage der landesrechtlichen Regelungen im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen ab dem 23. Juni 2021 ebenfalls barrierefrei sein.

Die NBank ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den genannten Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.nbank.de erreichbare Website und wurde am 29.09.2022 erstellt. Die Erstellung erfolgte anhand einer Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Dieser Webauftritt ist aktuell nicht vollständig barrierefrei. Von 92 Prüfschritten werden 35 voll erfüllt, 44 sind nicht anwendbar. Folgende 13 Prüfschritte sind eher erfüllt, aber gemäß BITV 2.0 noch nicht in Bezug auf alle Bestandteile der Website vollständig barrierefrei:

  • 9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
  • 9.1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
  • 9.1.3.1h Beschrifung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
  • 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
  • 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
  • 9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • 9.3.3.1 Fehlererkennung
  • 9.3.3.2 Beschriftung von Formularelementen vorhanden
  • 9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern
  • Barrierefreie PDF: Die NBank ist bemüht, die Menge an Formularen im PDF-Format zu reduzieren. Aufgrund der großen Anzahl bestehender Dokumente werden diese schrittweise überarbeitet.

Sie können uns helfen besser zu werden: Barrieren melden!

Sie möchten mehr zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf www.nbank.de erfahren Ihnen sind Barrieren aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-0
Telefax: 0511 30031-300
info@nbank.de

Beschwerdestelle

Sollten Sie mir unserer Antwort unter oben angegebener Kontaktmöglichkeit ggf. nicht zufrieden sein, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Wir sind für Sie da

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

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