Auf einen Blick
Dieses Programm richtet sich an Akteure in Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben. Ziel ist es, erfolgreiche soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformationsprozesse in Innenstädten zu ermöglichen und damit deren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 40 % in SER (stärker entwickelten Regionen) und 60 % in ÜR (Übergangsregionen) der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maßnahmen mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten
- Förderfähige Ausgaben investiver Vorhaben mindestens 240.000 Euro in SER und 120.000 Euro in ÜR
- Förderfähige Ausgaben nicht-investiver Vorhaben mindestens 30.000 Euro in beiden Programmgebieten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Wir fördern Ihr Vorhaben durch unsere Expertise:
- Begleitung bei der Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage der Strategie (nur in ÜR)
- Ausbau, Schaffung oder Inwertsetzung von wohnungsnahen, öffentlichen Erholungs- und Rückzugsorten
- Neue und flexible Nutzungen und Nutzungskonzepte für den öffentlichen und frei zugänglichen Raum und für Gebäude
- Meilensteinplanung bei Vorhaben bis zu 200.000 Euro
Wen fördern wir
- Kommunen
- Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
- Quartiersgemeinschaften nach § 2 Abs. 1 NQG
- Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 60% im ÜR-Gebiet und bis zu 40 % im SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Gesamtausgabe.
Unsere Bedingungen:
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 240.000 Euro bei investiven Vorhaben im SER-Gebiet, 120.000 Euro bei investiven Vorhaben im ÜR-Gebiet und 30.000 Euro bei nicht-investiven Vorhaben in beiden Programmgebieten
- Meilensteinplanung bei Vorhaben bis zu 200.000 Euro
- Sofern die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200.000 EUR betragen, wird die Zuwendung als Pauschalierung gewährt und es müssen Meilensteine in der Vorhabenbeschreibung gebildet werden
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.