RIKA - Besondere Projekte

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Sie planen ein besonderes Projekt wie z.B. ein Modell- oder Netzwerk- oder transnati-onales Projekt, das mittels regionaler Ansätze die Gleichstellung und Chancengleich-heit von Frauen im Arbeitsleben und/oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege verbessert? Wir bieten eine umfassende Beratung und betrachten alle für Ihr Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.

  • Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA
  • Finanzierungsmöglichkeiten nach der sogenannten Gesamtpauschale
  • Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Modellprojekte, aus denen übertragbare Methoden oder Erkenntnisse gewonnen werden, um die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben und/oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflege zu verbessern
  • Modellprojekte können wissenschaftlich begleitet werden
  • Als Modellprojekt können auch Studien und Handlungskonzepte gefördert werden, die der Vorbereitung eines Projekts dienen.
  • Projekte zur Unterstützung der Netzwerkarbeit im Sinne des Gleichstellungsziels
  • Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsmaßnahmen mit Förderempfangenden, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union oder gegebenenfalls in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind
  • Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern.

Das fördern wir nicht

  • Projekte mit mehr als 200.000 Euro Gesamtausgaben.

Wen fördern wir

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die richtlinienspezifischen fachlichen Bewertungskriterien und ihre Bepunktung entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der RIKA-Richtlinie im Downloadbereich. Unsere Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt dann anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
  • NEU: In der Projektbeschreibung sind sämtliche Querschnittsziele im Rahmen der dort dargestellten Qualitätskriterien integriert zu beschreiben (siehe auch 6.5 der Richtlinie). Im Fokus steht dabei als sogenanntes prioritäres Querschnittsziel die Gleichstellung der Geschlechter.
  • NEU: Aus dem Projektantrag muss die Meilensteinplanung hervorgehen.
  • In der Projektbeschreibung muss die förderempfangende Organisation festlegen, wie und wann die einzelnen Meilensteine erreicht werden. Die NBank setzt den Meilensteinplan nach erfolgter Plausibilisierung im Bewilligungsbescheid verbindlich fest. Die Realisierung der Meilensteine ist anhand qualitativer Nachweise zu belegen (siehe unten). Die Förderungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als dass die im Bewilligungsbescheid verbindlich erklärten Meilensteine zum vereinbarten Zeitpunkt durch geeignete Nachweise belegt und von der NBank geprüft wurden (Ausgabenerstattungsprinzip).
  • Achten Sie darauf, grundsätzlich eine Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft in Ihr Vorhaben einzubeziehen, soweit diese in der jeweiligen Gebietskörperschaft vorhanden ist, um die Zusammenarbeit in der Projektbeschreibung beschreiben zu können.
  • Eine laufende Antragstellung ist möglich, wobei das richtlinienverantwortliche Ressort hiervon abweichen und im Einvernehmen mit der NBank für einzelne Programmteile oder Programmgebiete Antragsstichtage zu bestimmten Themen festlegen kann. Die Bekanntmachung der Förderaufrufe erfolgt über die unsere Internetseite.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie i.d.R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Ausschlaggebend für die fristgerechte Antragstellung ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank in Hannover.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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