Luftfahrtförderrichtlinie (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ein Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung aus dem Bereich der Luftfahrt und angrenzender Technologiefelder durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Mit der Förderung sollen insbesondere niedersächsische Luftfahrtunternehmen und deren Zulieferer bei der Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.

  • Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
  • Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben der Luftfahrtindustrie
  • Zuschusshöhe variiert, i. d. R. maximal 70% der förderfähigen Kosten

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wie beispielsweise

… Fertigung, Wartung und Instandsetzung

… Material- und Werkstoffforschung

… umweltverträglicher Luftverkehr

… Steigerung der Transportleistung

… Sicherheit und Passagierfreundlichkeit

… effiziente Luftfahrzeuge

  • Integrierte Technologieprojekte den folgenden Forschungsgegenständen

… Konfiguration und Integration auf Gesamtflugzeugebene

… fortschrittliche Rumpfbauweisen

… energieeffiziente Systeme

… modulare Kabinen- und Kabinenmontagekonzepte

… umweltschonende und effiziente Antriebskonzepte

Wen fördern wir

  • Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Zuschusshöhe
    • … individuell, je nach Zuwendungsempfangendem (z. B. Unternehmensgröße) und Art des Vorhabens (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
    • … i. d. R. maximal bis zu 70% der förderfähigen Kosten
    • … bei nichtwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, höchstens 2 Millionen Euro

  • sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie
  • Im Falle eines Einzelvorhabens muss es in Niedersachsen durchgeführt werden. Im Falle von Verbundvorhaben ist der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil in Niedersachsen umzusetzen.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Luftfahrtförderung stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Persönliche Beratung

Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung persönlich beraten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Unter dem Reiter Downoads finden Sie den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular "Antrag im Rahmen der niedersächsischen Luftfahrtförderrichtlinie" sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Antragsunterlagen

Je nach Projekt und Antragstellendem sind dem Antragsformular weitere Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen erforderlich sind.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Martin Herrmann

Martin Herrmann

Förderberatung

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