Soziale Innovation - Projekte Soziale Innovation (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Der demografische und gesellschaftliche Wandel in Niedersachsen stellt neue Anforderungen an die Arbeitswelt und Daseinsvorsorge. Im Vordergrund des Förderprogramms stehen deshalb die Entwicklung und Erprobung innovativer und übertragbarer Projekte. Dabei geht es sowohl um die Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an die gesellschaftlichen Veränderungen, als auch um die Verbesserung und Sicherung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Es wird speziell auf regionale Bedarfe und lokale soziale Herausforderungen eingegangen.

  • Zwei Förderschwerpunkte: Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge
  • Maximal 750.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
    Zuschuss für SER maximal 60%, für ÜR maximal 70 %
  • Projektlaufzeit höchstens 33 Monaten

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Gefördert werden innovative Projekte aus zwei Förderschwerpunkten.

Das fördern wir

  • 1. Arbeitswelt im Wandel
    • strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines lebensphasenorientierten, gesundheitsfördernden, inklusiven und attraktiven Arbeitsumfeldes
    • Etablierung neuer gesellschaftlicher, insbesondere auch generationen-übergreifender Beziehungen oder Formen der Zusammenarbeit, auch in Form von Netzwerken
  • 2. Daseinsvorsorge
    • Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
    • Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzern

Das fördern wir nicht

  • Projekte zur Qualifizierung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Projekte, deren Förderung eine Beihilfe i. S. d. Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt, sind von der Förderung ausgeschlossen

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts

Unsere Förderleistungen

  • Gesamtausgaben für Projekte sind bis maximal 750.000 Euro förderfähig
  • Projektlaufzeit ist auf 33 Monate begrenzt
  • Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus ESF-Mitteln, Höhe des gewährten Zuschusses beträgt im Programmgebiet SER (stärker entwickelte Region) maximal 60%, im Programmgebiet ÜR (Übergangsregion) maximal 70% der förderfähigen Gesamtausgaben

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: