Antragstellung in der Förderlinie 2.1 Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der STEP-Verordnung
Im Zuge der aktualisierten STEP-Verordnung können noch wie folgt Anträge gestellt werden:
Für den Bereich SER:
- Die Möglichkeit für weitere Skizzeneinreichungen zu STEP-Infrastrukturen im Bereich SER wird geschlossen.
- Die finalen Anträge für Infrastrukturen im Bereich SER sollen aufgrund der begrenzten Mittel mit Frist bis 31.07.25 bei der NBank eingereicht werden.
- Weitere Antragstellungen für Infrastrukturen (sowohl für STEP als auch „regulär“) werden aufgrund ausgeplanter Mittel zunächst ausgesetzt.
Für den Bereich ÜR:
- Skizzen im ÜR Bereich sind noch weiterhin möglich.
- Die finalen Anträge für Infrastrukturen im Bereich ÜR aufgrund begrenzter Mittel sollen bis 31.10.2025 erfolgen.
- Weitere Antragstellungen für Infrastrukturen (sowohl für STEP als auch „regulär“) werden aufgrund ausgeplanter Mittel zunächst ausgesetzt.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auch die Hinweise zur Förderung nach der STEP-Verordnung.
Neuer Förderschwerpunkt in Niedersachsen
In diesem Jahr steht das Thema „Circular Economy“ im Fokus verschiedener niedersächsischer Förderprogramme. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Beitrag zum Thema Kreislaufwirtschaft und diesem Überblick zur Cicular Economy. Eine Antragsstellung ist für den Fördertatbestand 2.1 „Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ jederzeit möglich. Für alle übrigen Fördertatbestände wird es im Oktober 2025 einen themengebundenen Stichtag für die Antragstellung geben. Ein Termin wird hierzu noch veröffentlicht.