Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Sonstiges
Ob sich Ihr geplantes Projekt innerhalb der anerkannten Nationalen Naturlandschaften befindet, können Sie mit Hilfe der folgenden Links ermitteln: Niedersächsische Umweltkarten und Nationale Naturlandschaften
Ob sich Ihr geplantes Projekt in besiedelten Bereichen der Kategorie "Ortslage" befindet, können Sie mit Hilfe des folgenden Links ermitteln: Ortslage (Bitte halten Sie die Steuerungstaste gedrückt, während Sie mit der Maus einen Ort in der Karte markieren.)
Ob sich Ihr geplantes Projekt in SER- oder ÜR-Fördergebiet befindet, können Sie im Downloadbereich unter „Fördergebietskulisse in Niedersachsen - Karte SER/ÜR“ erfahren
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.
Projektstart: Was ist erlaubt?
Für Förderanträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt für
- Private & Unternehmen: Liegen die Projektausgaben unter 100.000 Euro ist ein Start ab Antragseingang bei der NBank möglich.
- Kommunen: Liegen die Projektausgaben unter 1 Mio. Euro ist ein Start ab Antragseingang bei der NBank möglich.
- Alle anderen Projekte: Start erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn.
Wichtig:
Sie starten immer auf eigenes Risiko – ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Sie sind nicht sicher, welche Regelung für Ihren Antrag gilt? Dann wenden Sie sich an die Beratung.