Nachbarschaftsprojekte stärken Zusammenhalt in Niedersachsen Hier geht es zur Auslobung.
Wettbewerb Gute Nachbarschaft 2024
Auf einen Blick
Mit dieser Landesförderung sollen in der Stadtentwicklung innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe finanziell unterstützt werden. Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Bewerbung für die Fördermittelerfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist erforderlich.
- Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken
- Auslobung des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Projektauswahl durch unabhängige Jury
- Zuschuss bis maximal 75% der förderfähigen Ausgaben. Maximal 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte
- Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
1. Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere
- Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
- Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
- Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
- Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
- Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
- Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
- Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen,
- Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.
2. Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:
- Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
- Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
- Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
- Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen.
- Fördervoraussetzung für Projekte nach Ziffer 2 ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Ziffer 1 bereits etabliert sind.
Wen fördern wir
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise)
- juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck (z. B. gGmbH)
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- kirchliche Organisationen und Kammern
- Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise können die Zuwendung an Letztempfangende im Projektgebiet weiterleiten
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss bis maximal 75% der förderfähigen Ausgaben. Maximal 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte
- Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro pro Jahr
- maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben
- bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeit kann mit 15 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden
- Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Er endet aber spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides
- Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
"Leitfaden zur Antragstellung Gute Nachbarschaft“
Bereich Downloadbereich finden Sie die benötigten Arbeitshilfen und Merkblätter, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.