Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Das Förderprogramm Soziale Innovation zielt darauf ab, innovative und übertragbare Projekte zu fördern, die soziale Herausforderungen lösen sowie lokale und regionale Bedarfe decken. Im Vordergrund stehen neue Projektansätze, die Unternehmen und Arbeitskräfte an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen anpassen oder den Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern. Möchten Sie als Stelle für Soziale Innovation diesen Prozess aktiv befördern und unterstützen?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
  • Stellen für Soziale Innovation in den Bereichen der Landespitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt
  • Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Drei Stellen für Soziale Innovation: Je eine Stelle im Bereich der Landespitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt mit folgenden Aufgaben:

  • Unterstützung und Aktivierung regionaler Akteurinnen und Akteure sowie Sozialpartnerinnen und Sozialpartner bei der Identifizierung und Entwicklung von sozial innovativen Projektansätzen in den zwei Förderschwerpunkten „Arbeitswelt im Wandel“ und „Daseinsvorsorge“
  • Unterstützung der Projekttragenden bei der Umsetzung ihrer sozial innovativen Projekte
  • Aufbau und Pflege von Netzwerken zur Förderung sozial innovativer Ansätze, und der Verbreitung bewährter innovativer Lösungsanstrategien
  • Prüfung von Möglichkeiten zu transnationaler Kooperation und zu transnationaler Verbreitung von Projekten und Projektergebnissen

Wen fördern wir

  • Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden mit Sitz in Niedersachsen
  • Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50%)
  • Weitere förderfähige Ausgaben sind Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Nach Aufruf auf der Webseite der NBank sind Anträge fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Beratung
Simone Foedrowitz

Simone Foedrowitz

Beratung
Kristina Puljic

Kristina Puljic

Fördermanagement

Diesen Beitrag teilen: