Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

Kofinanziert von der EU

Wichtige Hinweise

Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.04. und 01.10. (letzter Antragsstichtag 01.10.2025)
Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Geschäftsstellen.

Einen Fragen- Antworten-Katalog mit detaillierten Informationen finden Sie hier.

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 35 - 80 %; abhängig von der Maßnahmenart, dem Ort der Durchführung, der Unternehmensgröße und der beihilferechtliche Grundlage
  • Gefördert werden Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten und
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz (2.1.1 und 2.1.2 der Richtlinie)
  • Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten
  • Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben (2.1.3 der Richtlinie).
  • Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
  • Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen
  • Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 20.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
  • Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 35 - 80 %

Unsere Bedingungen:

  • Die Maschinen und Anlagen befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
  • Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen. Hier geht es zu der Liste der Beratungsunternehmen)
  • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Geschäftsstellen.

Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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