Sie können keine Anträge im Förderwettbewerb mehr stellen, Antragsstichtag war der 15.08.2024. Weiterhin ist eine Antragsstellung im Rahmen der Innovationsförderrichtlinie möglich.
Neuer Förderwettbewerb „Hightech für eine biobasierte Wirtschaft“
Auf einen Blick
Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.
- Förderung von Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 500.000 Euro für Unternehmen
- Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
Das fördern wir nicht
- Vorhaben von Unternehmen, die mehr als 499 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro übersteigt.
- Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt.
Wen fördern wir
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung. - Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… zusätzlich 15%, bei Verbund- oder Kooperationsvorhaben*
… für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 Euro*
*Der Richtlinientext trifft hier teilweise andere Aussagen, wird aber aufgrund einer Beanstandung durch die Prüfbehörde noch entsprechend der hier getroffenen Aussagen angepasst.
Unsere Bedingungen:
- Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
- Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.