Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Kofinanziert von der EU

Neuer Förderwettbewerb „Digitale Innovationen für den Bereich Verkehr und Mobilität“ gestartet

Neuer Förderwettbewerb „Digitale Innovationen für den Bereich Verkehr und Mobilität“ mit verbesserten Förderkonditionen:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.000.000 Euro für Unternehmen
Sie können ab sofort Anträge stellen. Antragstichtag ist der 31.03.2025.

Hier finden Sie den Förderaufruf.

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung, dass die Bearbeitungsdauer drei bis vier Monate in Anspruch nehmen kann.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

  • Förderung von Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 500.000 Euro für Unternehmen
  • Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben von Unternehmen, die mehr als 499 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro übersteigt.
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt.

Wen fördern wir

  • Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
    in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
  • Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
  • Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Die Zuschusshöhe beträgt:
    … für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    … für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    … für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    ... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
    ... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
    ... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Unsere Bedingungen:

  • Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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