Der Richtliniengeber hat uns mitgeteilt, dass er die Bedingungen der Förderrichtlinie kurzfristig anpassen wird. Die Anpassung der Richtlinie ist notwendig, um eine Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht der Europäischen Union herzustellen, zu deren Einhaltung das Land Niedersachsen als Richtliniengeber und die NBank als Bewilligungsbehörde verpflichtet sind. Dies hat zur Folge, dass vorerst keine Kooperationsboni für die wirksame Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung gewährt werden können. Die Förderung von Einzelprojekten bleibt hiervon jedoch unberührt.
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Sofern Ihr Vorhaben betroffen ist, kommen wir zur Antragsprüfung auf Sie zu und werden ggf. zusätzliche Unterlagen oder Informationen anfordern.
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Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages bis zur Bewilligung beträgt ca. 3 - 4 Monate. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitrahmen bei der Planung der zeitlichen Durchführung Ihres Vorhabens sowie entsprechend bei der Projektierung des Personaleinsatzes.