Derzeit können in diesem Förderprogramm nur eingeschränkt Bewilligungen stattfinden, da ein einzuführendes Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Fördervorhaben noch in der Entwicklung ist.
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Stichtag zur Einreichung von Anträgen nach den Fördertatbeständen 2.2.1 "Gründungs- und Innovationsräume", 2.2.2 "Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung" sowie 2.2.4 "Innovationen für Klimaschutz in Mooren" ist der 14.07.2023. Anträge für diesen Stichtag können ab dem 22.06.2023 gestellt werden.
Darauf folgende Stichtage werden bekannt gegeben, sobald diese festgelegt wurden. Eine Antragstellung für Projekte des Fördertatbestands 2.1 "Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen" ist fortlaufend möglich.
Nach gegenwärtigem Stand sind aufgrund der aktuellen Planung und Verfügbarkeit der Finanzmittel folgende Gesamtförderquoten für die jeweiligen Fördertatbestände vorgesehen: Förderquoten Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen