Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen (ausgelaufen)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.

Auf einen Blick

Das Programm hilft, die Chancen für straffällig Gewordene auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Ziel ist es, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und eine dauerhafte Eingliederung zu ermöglichen.

  • Bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
  • Bis zu 125.000 Euro pro Projekt

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements zur Integration arbeitsloser Straffälliger in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen.

Das fördern wir

  • Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, inklusive Reisekosten
  • Vergütung der Teilnehmenden
  • Verbrauchsgüter sowie Mieten/Leasing und Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände
  • indirekte Ausgaben (Verwaltungsausgaben)

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige rechtsfähige Träger

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt. Sechs Monate davon nimmt das Übergangsmanagement ein.
  • Bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Die Projekteinnahmen bzw. -erlöse werden zuvor abgezogen.
  • Die ESF-Zuwendung ist grundsätzlich pro Projekt auf einen Betrag von 125.000 Euro begrenzt. Es sind zwölf Teilnehmerplätze über den Projektzeitraum zu besetzen. Einzelpersonen werden nicht gefördert.
  • Indirekte Ausgaben werden pauschal mit 10% der direkten Ausgaben gefördert. Die Ausgaben der Position 1.4 des Musterfinanzierungsplans (Ausgaben für Lehrgänge externer Einrichtungen) werden bei der Berechnung der indirekten Ausgaben nicht berücksichtigt.
  • Ohne Genehmigung der NBank darf der Antragsteller vor Projektbeginn keine verbindlichen Liefer-, (Dienst-)Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen.
  • Eine Fördermittel-Kombination ist zulässig, außer von EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel pro Quartal und kann jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Zielgruppe sind ausschließlich Strafgefangene, die während der Laufzeit entlassen werden.
  • Sowohl die Betriebsstätte des Projektträgers als auch der Ort der Projektdurchführung (JVA) müssen in Niedersachsen liegen.
  • Zentrale Ziele sind berufliche und soziale Integration durch soziale Stabilisierung und eine verbesserte Motivationslage. Insbesondere sollen individuelle Problemlagen beseitigt, Kern- und Schlüsselkompetenzen vermittelt, Vermittlungshemmnisse abgebaut und die Entlassung gezielt vorbereitet werden.
  • Die Konzeption der Maßnahmen verbindet möglichst Motivierungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen miteinander.
  • Relevant ist auch das Übergangsmanagement, mit einer individuellen arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung bzw. Nachbetreuung.
  • Ziel ist die Verbesserung der beruflichen Mobilität. Das Nachholen von Berufsabschlüssen kann vorbereitet/ermöglicht werden.

Bewertung und Priorisierung

Basis dafür sind folgende Qualitätskriterien (Gewichtung durch Punkte):

  • Projektausrichtung an den Bedarfen des Arbeitsmarkts im Einzugsbereich der JVA (20): Dazu gehören insbesondere bessere Eingliederungsmöglichkeiten sowie die Ausrichtung am Bedarf des Arbeitsmarktes im Einzugsgebiet der JVA.
  • Projektkonzeption (60): Konzeption und Methodik werden danach bewertet, wie gut sie auf die Zielsetzung abgestimmt sind.
  • Querschnittsziele (20): Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, gute Arbeit.

Bewertungsrelevante Unterkriterien finden Sie auf dem Formular „Projektbeschreibung (Langfassung)“. Ein Projekt ist förderwürdig, wenn es je Einzelkriterium mindestens 50 % der Höchstpunktzahl und insgesamt mindestens 75 Punkte erreicht.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: