Diese Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Auswahl zur Betreuung durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten HTI erfolgt ist oder noch erfolgen wird. Die Programmseite zur HTI-Förderung finden hier.

Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist es, Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment bereits in einer frühen Entwicklungsphase bei der erfolgreichen Entwicklung zu unterstützen und dadurch zu befähigen, die Finanzierungsreife für Investorinnen und Investoren zu erlangen. Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment bieten ein hohes Wertschöpfungspotential und treiben die Transformation der Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) maßgeblich voran. Zudem wird mit der Förderung die Unterstützung der Entwicklung oder die Herstellung kritischer Technologien gestärkt.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt
- Die Förderung beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die Höchstfördersumme beträgt bei Vorhaben gemäß 2.1.1 der Richtlinie (RIS-Vorhaben) bis zu 180.000 EUR und bei Vorhaben gemäß 2.1.2 der Richtlinie (STEP-Vorhaben) bis zu 300.000 EUR (mindestens aber 50.000 EUR)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- die Anlauffinanzierung von Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment
- Voraussetzung ist ein Vorhaben gemäß 2.1.1 der Richtlinie oder ein Vorhaben gemäß 2.1.2 der Richtlinie
Das fördern wir nicht
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus anderen Mitteln der EU erfolgt; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen des Artikels 63 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2021/1060 zur Unterstützung eines Vorhabens aus einem oder mehreren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten gegeben sind.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedsstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Artikel 1 Abs. 4 Buchst. a AGVO)
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 1 Abs. 4 Buchst. c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO
- Unternehmen und Sektoren in den sonstigen Fällen des Artikels 1 Abs. 2, 3 und 5 AGVO
Wen fördern wir
- Ausschließlich Unternehmensneugründungen, deren Vorhaben als Inkubations- oder Akzelerationsprojekt von einem HTI nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren (HTI) ausgewählt wurden
- Zuwendungsempfänger/in sind Unternehmen, die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 AGVO erfüllen
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt
- Die Förderung beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die Höchstfördersumme beträgt bei Vorhaben gemäß 2.1.1 der Richtlinie (RIS-Vorhaben) bis zu 180.000 EUR und bei Vorhaben gemäß 2.1.2 der Richtlinie (STEP-Vorhaben) bis zu 300.000 EUR (mindestens aber 50.000 EUR)
Unsere Bedingungen:
- Das Vorhaben muss im Programmgebiet der Regionenkategorie SER oder ÜR durchgeführt werden
- Die Vorlage eines Businessplans oder einer ausführlichen Projektskizze zum Geschäftsvorhaben
- Ein Nachweis, dass die Auswahl zur Betreuung durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten HTI erfolgt ist oder erfolgen soll
- Eine kurze Stellungnahme des betreuenden HTI zur Durchführbarkeit des Vorhabens, dem vorhandenen Innovationspotential und zur Nachvollziehbarkeit des Geschäftsmodells
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.