Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal. Zusätzlich ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und im Hause der NBank oder in einer unserer Beratungsstellen einzureichen.
Bitte beachten Sie die neue Richtlinienänderung, die zum 15.11.2024 gültig geworden ist.
Ab dem 01.01.2025 ist eine Förderung von fossilen Heizkesseln gem. Art. 17 Abs. 15 der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ausgeschlossen.