Beratung KMU zu Wissens- und Technologietransfer

Auf einen Blick

Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen können gefördert werden.

  • Gebietskörperschaften oder Konsortien aus Gebietskörperschafften oder Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
  • Qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nacharbeitung
  • Der KMU-Status muss durch eine Steuerberatung /Wirtschaftsprüfung (digitalausgefüllt) testiert werden
  • Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet oder bis zu 60% im ÜR-Gebiet

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Qualifizierte Beratungen für KMU zu den Themen:

  • Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
  • Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
  • Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,
  • Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen

Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung) zu:

  • Erfassung des Unterstützungsbedarfs,
  • Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen,
  • Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern,
  • Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern,
  • Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten sowie
  • Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung

Begleitende Maßnahmen wie:

  • Veranstaltungen oder Projektmanagementkosten
  • Öffentlichkeitsarbeiten

Wen fördern wir

Einzelne Gebietskörperschaften, Konsortien aus Gebietskörperschaften sowie niedersächsische Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Förderung von Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Beratung) und Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten)
  • Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen zum Zeitpunkt der Vorlage des Verwendungsnachweises mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Abrechnung von Aufschlussgesprächen und qualifizierten Beratungen in Form von Tagewerken

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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