Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land" verlängert

25.01.2024

Der Bund stellt für den Zeitraum 2024 bis 2028 rund 800 Millionen Euro bereit, um die Radverkehrsinfrastruktur auszubauen. Davon entfallen rund 80 Millionen Euro auf Niedersachsen.

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Die niedersächsische Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land" wurde aktualisiert und veröffentlicht. Anträge können somit ab sofort bei der NBank gestellt werden.

„Dieses Programm bietet sehr attraktive Konditionen mit Förderquoten von bis zu 90 Prozent. In Niedersachsen werden bereits 15 Prozent der Wege mit dem Rad zurückgelegt - damit liegt Niedersachsen an der Spitze der Flächenländer. Mit dem Programm und den daraus entstehenden zusätzlichen Radwegen leisten wir einen wichtigen Anreiz, um noch mehr Menschen für den klimafreundlichen Radverkehr zu begeistern. Das bisher sehr große Interesse der Kommunen an dem Programm freut mich sehr. Angesichts der steigenden Kosten für den Radwegebau hoffe ich, dass der Bund das Programm künftig finanziell noch weiter aufstockt.“ Olaf Lies, Niedersächsischer Verkehrsminister

Ziel des Programms ist der Aufbau eines attraktiven Radverkehrssystems. Förderfähig sind zum Beispiel der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen und des Grunderwerbs.

Dabei kann es sich zum Beispiel um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten handeln.

Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen, um den Verkehrsfluss des Radverkehrs zu optimieren, werden gefördert.

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Weitere informationen sowie die neue Richtlinie und das Antragsformular finden Sie auf der Förderprogrammseite.

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