Anträge zur Förderrichtlinie „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ künftig jederzeit möglich

15.09.2023

Mit insgesamt 12 Mio. Euro fördert das Land Niedersachsen Projekte, die insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche frühzeitig auf ihrem Bildungsweg begleiten und unterstützen. Dabei greift die Förderrichtlinie „Inklusion durch Bildung und Teilhabe" auf Mittel des Europäischen Sozialfonds+ zurück.

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Gefördert werden multiprofessionelle Projekte sowie Qualifizierungsmaßnahmen und Netzwerke für Personen, die Kinder und Jugendliche langfristig auf ihrem Entwicklungsweg unterstützen und dabei Beiträge zu ihrer Bildung leisten. Dies sind beispielsweise Erziehungsberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, aber z. B. auch Tätige in Sportvereinen und Jugendeinrichtungen.

Um die Antragsstellung zu erleichtern, können ab sofort Kommunen, Bildungsträger und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Anträge jederzeit, das heißt ohne Stichtagsregelung, bei der NBank einreichen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Förderprogramms sind:

  • Aufbau nachhaltiger Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen verschiedenen Einrichtungen
  • Aufbau von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

„Mit dieser Förderung schaffen wir Rahmenbedingungen, die den Zugang zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie und damit zu einem erfolgreichen Leben, zur aktiven Bürgerschaft und zu einer existenzsichernden Beschäftigung ermöglichen. Wir wollen die Kausalität zwischen Bildungserfolg und sozialer und kultureller Herkunft auflösen. Wir verstehen Inklusion „weit“, die Chancen auf soziale, kulturelle und politische Teilhabe in der Gesellschaft sollen gerecht verteilt sein - und von allen Mitgliedern der Gesellschaft auch aktiv genutzt werden können.“ Kultusministerin Julia Willie Hamburg

Mit diesem Inklusionsverständnis ermöglichen wir mit der Förderrichtlinie ganz unterschiedliche inhaltliche Ausgestaltung von Zielsetzungen in den verschiedenen Projekten, Schwerpunktthemen sind frei wählbar.

Projekte, die entsprechende, spezifische Konzepte für die o. g. Zielgruppe der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren entwickeln, haben in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten. Für die Beratung, Antragstellung und Begleitung von Projektanträgen ist die NBank zuständig.

Zum Förderprogramm

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