Innovationsnetzwerke (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.

  • Qualifizierung und Weiterentwicklung von Innovationsnetzwerken
  • Stärkung der Innovationskraft sowie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Wissensbildung, Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung
  • Zuschuss bis zu 40% bzw. maximal 150.000 Euro pro Jahr über 3 Jahre

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Aktivitäten des Netzwerkmanagements:

  • Betreuung der Innovationsnetzwerkpartnerinnen und -partner, Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen,
  • Werbemaßnamen, um neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Netzwerkes zu erhöhen,
  • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit

Wen fördern wir

  • Juristische Personen als Trägerinnen und Träger des Innovationsnetzwerkes

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
  • Kommunen können die Förderung um weitere 10%-Punkte erhöhen
  • Maximal 150.000 Euro pro Jahr
  • Förderfähige Ausgaben betragen mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr
  • Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Netzwerks notwendigen Personal- und Sachausgaben
  • Ausgaben der Netzwerkpartner sind nicht förderfähig
  • Laufzeit bis zu drei Jahre
  • Erneute Antragstellung ist möglich
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
  • Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätestes Projektende am 30.06.2022
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf eine Zuwendung im Rahmen der Förderrichtlinie Innovationsnetzwerke stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Über diese Förderprogrammseite kommen Sie zum Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Ggfs. Erklärung zu den Eigenmitteln
  • Aufstellung der Netzwerkpartner
  • Autorisierung des Netzwerkkoordinators/Antragstellers
  • Ggfs. Nachweis regionale Kofinanzierung
  • Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente
  • Die letzten drei verfügbaren Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente

Diese Unterlagen finden Sie im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank

Team Innovation
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover.

Bewertung durch Ämter für regionale Landesentwicklung

Die regionale Bedeutung der Projekte wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung bewertet. Ihre Aufgabe ist es, nachhaltige Regionalentwicklung auf Grundlage der regionalen Handlungsstrategien zu unterstützen.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für Landesentwicklung Leine-Weser

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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