Sofortprogramm Perspektive Innenstadt (ausgelaufen)

Hinweis zur Antragsstellung

Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.

Auf einen Blick

Das Programm richtet sich an von der Corona-Pandemie erheblich betroffene Kommunen, die ein reserviertes Budget von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF im Sofortprogramm zugeteilt bekommen haben. Ziel ist es, neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt und/oder Ortskern im Grund-, Mittel oder Oberzentrum zu ermöglichen, Beiträge zur Digitalisierung und Klimaschutz zu leisten und der Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegen zu wirken.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 90% der förderfähigen Ausgaben
  • förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro bei investiven Maßnahmen und mindestens 30.000 Euro bei nicht-investiven Maßnahmen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Konzepte und Strategien
  • Maßnahmen gegen Leerstand und leerstehende und/oder abgängige Immobilien
  • Handel und Dienstleistungen
  • Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Verkehr und Logistik

Das fördern wir nicht

  • Projekte, die als Einzelmaßnahmen bereits in die Städtebauförderung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) aufgenommen wurden, die Bestandteil der anerkannten Kosten- und Finanzierungsübersicht der Gesamtmaßnahme sind, bzw. für die ein Antrag auf Ergänzung der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einer stichhaltigen Begründung und entsprechender Ergänzung des ISEKs gestellt worden ist
  • Projekte deren Umsetzung zu den Pflichtaufgaben einer Kommune bzw. eines Dritten an Stelle der Kommune nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gehören

Wen fördern wir

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
  • Mehrheitlich kommunale Gesellschaften

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Maximale Förderhöhe 90% in beiden Programmgebieten (SER/ÜR)
  • Förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro bei investiven Maßnahmen und mindestens 30.000 Euro bei nicht-investiven Maßnahmen

Voraussetzungen

  • Es muss ein gültiger Bescheid der Verwaltungsbehörde für EFRE und ESF über die Aufnahme in das Programm „Perspektive Innenstadt“ und die Zuteilung des Budgets vorliegen.
  • Bei Anträgen durch juristische Personen und mehrheitlich kommunale Gesellschaften, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ist zusätzlich eine positive Stellungnahme von der Kommune erforderlich, die in das Programm aufgenommenen wurde
  • Die beantragte Förderung muss im Rahmen des zugeteilten Budgets liegen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ein.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf eine Förderung von Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten stellen Sie über das Kundenportal der NBank.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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