Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025)
Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Geschäftsstellen.

Hinweis zu Antragsstichtagen
Auf einen Blick
Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 70 %
- Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
- Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie)
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie)
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie)
- Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie)
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
Das fördern wir nicht
- Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
- Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen
- Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
- kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
- Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 %
Unsere Bedingungen:
- Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
- Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
- Eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen)
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
- Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
- Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.