Zusätzliche Antragsstichtage am 01.07.2025 und 15.12.2025. Der Stichtag 01.09.2025 bleibt bestehen. (Letzter Stichtag 15.12.2025)
Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Beratungsstellen.
Wichtig: Auf Grund der späten Antragsstichtage kann es abweichend zur Richtlinie Ziffer 4.4 zu einem kürzeren Durchführungszeitraum kommen. Spätestes Projektende 31.12.2028. Eine Verlängerung der Durchführungszeitraums darüber hinaus ist nicht möglich.
Einen Fragen- Antworten-Katalog mit detaillierten Informationen finden Sie hier.
Um eine Förderzusage im Rahmen dieses Programms zu erhalten, muss nachweislich eine erhebliche Reduktion (teilweise mehr als 50 %) des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring erreicht werden. Bitte nehmen Sie gerne mit unserer Förderberatung im Vorfeld einer Antragstellung Kontakt auf. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende auf dieser Seite.