Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – „Demokratie leben!“

Wichtiger Hinweis

Antragstichtag (für Projekte mit frühestem Projektbeginn ab 01.01.2026) ist der 22.09.2025.

Auf einen Blick

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verfolgt das Ziel, ein respektvolles und demokratisches Miteinander zu stärken. Es unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen dabei, passgenaue Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern „Demokratie fördern“, „Vielfalt gestalten“ und „Extremismus vorbeugen“ umzusetzen.
Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) ist mit der Koordination des Programms in Niedersachsen beauftragt. Hierzu gehört die Förderung eines bedarfsorientierten und an die jeweiligen Herausforderungen angepassten Beratungsangebote der Mobilen Beratung, der Opfer- bzw. Betroffenenberatung und der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung sowie zweier Maßnahmen in den eigenen Schwerpunkten Islamismusprävention und Antisemitismusprävention.
„Demokratie leben!“ schafft damit verlässliche Strukturen zur Stärkung demokratischer Teilhabe und unterstützt engagierte Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort.

  • Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Stärkung demokratischer Strukturen und den Schutz vor menschenfeindlichen Einstellungen abzielen.
  • Gefördert werden juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen.
  • Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Mobile Beratung
    Unterstützung und Stärkung von Vereinen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Jugendhilfe, religiösen Einrichtungen, Verwaltung, Wirtschaft, Partnerschaften für Demokratie sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren des Gemeinwesens sowie Einzelpersonen im Umgang mit Extremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Anti Schwarzen, antimuslimischem und antiasiatischem Rassismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit und Antifeminismus sowie damit verbundenen menschen- und demokratiefeindlichen Anschauungen.
  • Opfer- und Betroffenenberatung
    Beratung und Begleitung von Menschen, die Opfer und Betroffene von rechtsextremer, antisemitischer, antiziganistischer, Anti-Schwarzer, antimuslimischer und antiasiatischer, LSBTIQ*-feindlicher, antifeministischer Gewalt und islamistischer und damit verbundener Diskriminierungen sind.
  • Ausstiegs- und Distanzierungsberatung
    Unterstützung für Personen, die sich aus rechtsextremistischen oder verschwörungsideologischen Zusammenhängen lösen möchten oder deren Hinwendung zum Rechtsextremismus unterbrochen werden soll.
  • Islamismusprävention
    Förderung einer Maßnahme zur Prävention islamistischer Radikalisierung im digitalen Raum und an der Schnittstelle zur analogen Lebenswelt.
  • Antisemitismusprävention
    Förderung einer Maßnahme zur Sichtbarmachung von Antisemitismus – auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz.

Das fördern wir nicht

  • Andere kriminal-/gewaltpräventive Projekte;
  • Einzelpersonen;
  • Antragstellende aus dem Ausland;
  • Projekte und Maßnahmen außerhalb von Niedersachsen.

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Eine Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der Regel im Wege der Festbetragsfinanzierung
  • Für die unterschiedlichen Maßnahmen gelten aktuell (Stand: 14.07.2025) folgende Bemessungsgrenzen (maximaler Zuschuss) für die (Teil-) Finanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:
    • Mobile Beratung: bis zu 808.000,00 Euro
    • Betroffenenberatung: bis zu 768.000,00 Euro
    • Ausstiegsberatung: bis zu 338.000,00 Euro
    • Islamismusprävention: bis zu 150.000,00 Euro
    • Antisemitismusprävention: bis zu 190.000,00 Euro

Unsere Bedingungen:
Grundlage für die Berechnung dieser Festbeträge ist:

  • Für Personal- und Sachkosten:
    Auf Basis eines eingereichten Stellenplans werden grundsätzlich 90 % der jeweils gültigen Pauschalen für Personal- und Sachkosten übernommen. Diese Pauschalen richten sich nach den Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVöD) (zum Beispiel E 9 bis E 13) und basieren auf einer Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen. Für Sachkosten wird zusätzlich ein spezifischer Wert zugrunde gelegt, den das Bundesfamilienministerium für den jeweiligen Förderbereich vorgibt.
    Wird Personal nur anteilig oder zeitlich befristet im Projekt eingesetzt, wird der Förderbetrag entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.
  • Für Veranstaltungen, Fortbildungen und ähnliche Formate:
    Wenn diese Maßnahmen zum Projekt gehören, fachlich begründet sind und sich an einen bestimmten Teilnehmendenkreis richten, können ebenfalls pauschale Kosten übernommen werden:
    a. 90 % der vorgesehenen Honorarkosten pro Tag und eingesetzter Fachkraft (z. B. Referierende, Dozierende, Projektleitende)
  • In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung durch das Landes-Demokratiezentrum bzw. das Niedersächsische Justizministerium erfolgen oder eine über 90% liegende Übernahme der Kosten ermöglicht werden. Dies setzt voraus, dass der Zuwendungszweck nur erreicht werden kann, wenn sämtliche zuwendungsfähigen Ausgaben vollständig übernommen werden oder aus Gründen keine Eigen- oder Drittmittelfinanzierung von 10% geleistet werden kann.
    Eine Vollfinanzierung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Zuwendungsempfangenden ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung des Vorhabens haben.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung die inhaltliche Beratung durch das Landes Demokratiezentrum im Niedersächsischen Justizministerium in Anspruch.

Bitte wenden Sie sich für die inhaltliche Beratung und Begleitung an:

Dr. Menno Preuschaft
Telefon
0511-120-8714
E-Mail
menno.preuschaft@mj.niedersachsen.de
www.mj.niedersachsen.de

Die Antragstellung erfolgt postalisch. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf der Webseite der NBank im Downloadbereich des Förderprogramms unter www.nbank.de.

Bitte senden Sie den vollständigen und unterschriebenen Antrag postalisch an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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