MikroSTARTer Niedersachsen

Kofinanziert von der EU

Fördercheck

Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

Auf einen Blick

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere von Kleinstgründungen, in Niedersachsen. Sie sichert Existenzen und schafft bzw. erhält und sichert dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit werden als ein möglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kann die Bonität der Antragstellenden bei der Fremdkapital­vergabe bei Kreditinstituten verbessert werden.

  • Existenzgründung/-sicherung in Niedersachsen
  • Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
  • Keine bankübliche Besicherung erforderlich

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten)
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Das fördern wir nicht

  • Die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Keine erneute Antragstellung eines zweiten Darlehens, wenn nicht das erste Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Das gilt auch für Darlehen aus einem früheren MikroSTARTer-Programm.
  • Bereits begonnene Vorhaben (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) sind ausgeschlossen.

Wen fördern wir

  • Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (ab Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, usw.) befinden. Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.
  • Der/die Antragsteller/in muss:
    - die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
    - im Antrag das Unternehmenskonzept darlegen
    - im Antrag einen Finanzierungsplan vorlegen und damit eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke nachweisen
    - über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen

Unsere Förderleistungen

Umfang der Finanzierung:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro

Kreditlaufzeiten:

  • Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.

Zinsen:

  • Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

Auszahlung:

  • Der Kredit wird nach Zusage in einem Betrag ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
  • Der Kredit muss innerhalb von 3 Monaten nach Zusage abgerufen werden.

Tilgungen:

  • Die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei.
  • Während der tilgungsfreien Monate sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Unsere Bedingungen:

  • Erstberatung: Es muss ein Nachweis über eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Eine Übersicht über die dafür gelisteten Institutionen finden Sie auf unserer Internetseite.
  • Qualitätskriterien: Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Vorhabens gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jeder Antrag wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie im Downloadbereich dieser Programmseite.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf einen MikroSTARTer stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Maßnahmen die vor Darlehenszusage begonnen haben, sind nicht förderfähig.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Nachdem Sie die Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle durchgeführt haben, können Sie sich über die Internetseite der NBank im neuen Kundenportal registrieren und einloggen. Bitte registrieren Sie sich als Unternehmen, um den Antragsvorduck und alle weiteren benötigten Vordrucke zum Download zu finden.

Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie bitte den Antrag aus. Danach reichen Sie ihn unterschrieben postalisch ohne Anlagen bei der NBank ein.

Bitte beachten Sie:

  • Die NBank vergibt für den MikroSTARTer-Kredit Beihilfen gemäß der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1407/2013, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, L 352/1 am 24.12.2013).

Antragsbearbeitung

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung für das von Ihnen gewünschte Förderprogramm.

  • Antragsformular MikroSTARTer Niedersachsen

Legitimationsprüfung

Sie sind als Antragsteller/in (bei Unternehmen Zeichnungsberechtigte) zur gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsprüfung verpflichtet. Dazu wird das PostIdent-Verfahren verwendet. Bitte laden Sie die dafür erforderlichen Formulare über die Internetseite der NBank herunter. Mit Hilfe des ausgedruckten Coupons und Ihres Personalausweises können Sie bei jeder Poststelle die Legitimationsprüfung vornehmen lassen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie Ihren Antrag online ab und schicken Sie bitte die untenstehenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschriebenen im Original an:

DA4 - Darlehen Wirtschaftsförderung
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover

Folgende Unterlagen benötigen wir unterschrieben im Original:

  • Antragsvordruck
  • Selbstauskunft
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Prüfschema – bei Unternehmen die bereits länger als 12 Monate selbstständig tätig sind, zusätzlich mit Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers
  • Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Zusätzlich übermitteln Sie uns bitte folgende Dokumente, wobei eine Übermittlung über das Kundenportal ausreicht:

  • Stellungnahme der fachkundigen Stelle
  • Bestätigung über die Durchführung der Erstberatung. Diese erhalten Sie von der Erstberatungsstelle

Gut zu wissen

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Fachkundige Stellen
Hier finden Sie die für Sie zuständigen fachkundigen Stellen .

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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