Mehr Zuschüsse, einfachere Verfahren und stärkere Unterstützung für Familien und klimagerechte Modernisierung
Die Niedersächsische Landesregierung entwickelt die soziale Wohnraumförderung grundlegend weiter. Mit einer Neufassung der Förderrichtlinien werden die Programme künftig übersichtlicher strukturiert, stärker auf Zuschüsse ausgerichtet und gezielt an die aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt angepasst. Gleichzeitig stehen für die Wohnraumförderung in Niedersachsen in den kommenden Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung.
Bezahlbarer Wohnraum entsteht nur, wenn Investitionen wieder wirtschaftlich möglich sind. Genau hier setzen wir an: Wir vereinfachen die Förderung, erhöhen die Zuschussanteile und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Bauherren. Damit stärken wir den Wohnungsbau in Niedersachsen spürbar – sozial, klimagerecht und praxisnah. Unser Ziel ist klar: Mehr Menschen sollen sich gutes Wohnen leisten können, und gute Projekte sollen nicht an der Finanzierung scheitern.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen – er betrifft nicht mehr nur wenige, sondern viele. Umso wichtiger ist es, dass die neuen Richtlinien den Kreis der Berechtigten spürbar erweitern. So öffnet sich eine Tür für all jene, die bisher knapp durchs Raster gefallen sind.
Ein Schwerpunkt der Neufassung liegt auf einer deutlich stärkeren Zuschussförderung. Statt überwiegend auf Tilgungsnachlässe zu setzen, werden Bauherrinnen und Bauherren künftig stärker unmittelbar finanziell unterstützt. Im Mietwohnungsbau können Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreicht werden. In Kombination mit zinsgünstigen Darlehen können für Projekte zugunsten von Haushalten mit niedrigem Einkommen Förderquoten von bis zu 80 Prozent erzielt werden.
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern sich deutlich. Bereits 2026 stehen rund 380 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für die Wohnraumförderung bereit. In den Folgejahren wird – vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse – ein Anstieg auf mehr als 500 Millionen Euro jährlich erwartet. Zusätzliche Mittel aus dem Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds sowie aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes sollen die Förderung weiter stärken.
Mit der Neufassung wird zudem die klimagerechte Modernisierung des Gebäudebestands neu ausgerichtet. Künftig orientiert sich die Förderung stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung eines Gebäudes und weniger an starren Effizienzhausstandards. Damit werden unterschiedliche Ausgangssituationen im Gebäudebestand besser berücksichtigt und wirtschaftlich tragfähige Modernisierungen erleichtert.
Auch Familien profitieren von den neuen Richtlinien. Die Wohneigentumsförderung wird durch zusätzliche Zuschüsse je Kind gestärkt, die den notwendigen Eigenkapitaleinsatz beim Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums spürbar reduzieren können. Gleichzeitig wird die Förderung für barrierereduzierende Modernisierungen erweitert und künftig unabhängig vom Alter der Antragstellenden geöffnet.
Im Bereich der Mietwohnraumförderung werden darüber hinaus erstmals unter anderem der Erwerb von Belegungsbindungen, innovative gemeinschaftliche Wohnformen sowie Housing-First-Konzepte ausdrücklich in die Förderung einbezogen. Beim Jungen Wohnen ermöglicht die neue Richtlinie künftig eine flexiblere Nutzung von Wohnheimplätzen durch Studierende und Auszubildende.
Die Richtlinie ist am 1. Juli in Kraft getreten. Die Umsetzung der Programme erfolgt weiterhin über die NBank.
Quelle: Presseinformation des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen vom 03.07.2026 - Niedersachsen stellt soziale Wohnraumförderung neu auf