Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist läuft am 30.06.2023 ab

16.06.2023

Mit der Soforthilfe konnte zu Beginn der Corona-Pandemie ab März 2020 Unternehmen und Soloselbstständigen schnell geholfen werden. Ziel war es, das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Zahl der Insolvenzen nicht das übliche Maß „normaler Jahre“ überstiegen hat. Weiterer Beleg für die Robustheit der niedersächsischen Wirtschaft sind die bisher eingegangenen Rückzahlungen an Soforthilfen in Höhe von etwa 225 Millionen Euro.

Wo Corona-Soforthilfen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung als zum Antragszeitpunkt angenommen und damit gemäß Förderbedingungen nicht benötigt wurden, besteht die Pflicht zur anteiligen- oder vollständigen Rückzahlung. Hierauf wurden rund 136.000 Unternehmen und Soloselbstständige, die eine Förderung erhalten haben, bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen.

Zum 30.06.2023 endet nun die Rückzahlungsfrist für zu viel erhaltene Fördermittel. Es werden aktuell die Bescheide erstellt, in denen – in entsprechenden Fällen – auch zur Rückzahlung aufgefordert wird. Betroffen sind rund 50.000 Fälle, in denen zu viel erhaltene Förderungen bisher noch nicht vollständig zurückgezahlt wurden oder noch keine Rückmeldung erfolgte.

Für den Fall einer betrieblichen Notlage können in Einzelfällen Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.

„Es werden also alle Vorkehrungen getroffen, um zu starke Belastungen für die niedersächsische Wirtschaft abzumildern. Da für die Soforthilfen aber Steuermittel eingesetzt wurden, muss sichergestellt werden, dass niemand mehr, aber auch nicht weniger als die zustehenden Hilfen erhalten hat.“ Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank

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Heinke Traeger

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Pressesprecherin
Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

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