Corona-Soforthilfen: Rückmeldeverfahren für Hilfen von Land und Bund gestartet/Überprüfung auf zu viel gezahlte Gelder

17.11.2021

Stand November 2021 hat die NBank bisher mehr als 6 Milliarden Euro Hilfsmittel an niedersächsische Unternehmen ausgezahlt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Etwa eine Milliarde Euro davon wurden als Soforthilfen zu Beginn der Corona-Krise ausbezahlt, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern

Die Höhe der Auszahlungen basierte dabei auf Schätzungen der Antragstellenden. Die Maßgabe der Soforthilfen war eine schnelle und unbürokratische Umsetzung. Im Ergebnis zeigt sich schon jetzt, dass nicht alle Antragstellenden die Unterstützung in der abgerufenen und gewährten Form benötigten. So haben bisher rund 10.000 Unternehmen mehr als 62 Millionen Euro freiwillig zurückgezahlt.

Während zahlreiche andere Förderprogramme weiterhin verfügbar sind, gehen die Soforthilfen nun in die Abrechnung. Im Rahmen des nun startenden Rückmeldeverfahrens werden deshalb mehr als 130.000 Anschreiben an die begünstigten Unternehmen in Niedersachsen verschickt. Unterschieden wird zwischen Anträgen aus dem Programm Soforthilfe des Landes mit rund 43.000 Fällen und den Anträgen aus dem Soforthilfe-Programm mit Unterstützung des Bundes mit rund 90.000 Fällen. Die Hinweise auf eine Überprüfung auf zu viel ausbezahlte Hilfsmittel wurden durch die NBank immer transparent kommuniziert und sind unter anderem Bestandteil des Inhalts des Bewilligungsbescheides.

„Alle Mittel, die dazu dienten, den Unternehmen in der Notlage zu helfen, verbleiben auch in den Unternehmen. Wir wollen niemanden überfordern. Nur mögliche Mehrzahlungen, die gemäß Förderbedingungen über den Liquiditätsengpass hinausgehen, müssen zurückerstattet werden. Niemand soll weniger, aber auch nicht mehr als die dem Unternehmen oder der Person zustehenden Hilfen erhalten“, so Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank.

Im Anschreiben wie im Datenportal, über das die Rückmeldung ausschließlich erfolgen kann, sind alle Informationen für die Antragstellenden verständlich dargelegt. Für Unternehmen, die im Rahmen des Rückmeldeverfahrens Unterstützung benötigen, hat die NBank ausführliche Hilfestellungen geschaffen. Angeboten werden Webinare, die Callcenter Kapazität der Bank wurde deutlich erhöht, FAQ werden laufend aktuell gehalten, die Beratung der NBank hilft zudem gerne bei Rückfragen. Zusätzlich unterstützen IHK, HWK und Wirtschaftsförderstellen bei den Kommunen.

„Wir ziehen mit dem Rückmeldeverfahren einen wichtigen Strich unter die Sofort-Hilfen als schnelles Instrument zur Bekämpfung der Corona-Folgen. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Hilfs- und Förderprogramme für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise getroffen wurden, bestehen. Jedes Unternehmen, das aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigt und die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt, kann diese Leistungen nutzen. Die NBank steht jederzeit zur Seite“, betont Kiesewetter abschließend.

Sie wurden im Rahmen des Rückmeldeverfahrens angeschrieben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Wir sind für Sie da

Heinke Traeger

Heinke Traeger

Pressesprecherin
Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

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