Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen bis zum 30. November verlängert

30.06.2023

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis 30. November verlängert. Ursprünglich war diese zinsfreie Rückzahlung bis zum 30. Juni vorgesehen.

„Mit der Verlängerung der zinsfreien Rückzahlungsmöglichkeit wollen wir kleinen Betrieben und Selbständigen helfen. Viele haben nach der überstandenen Pandemie die Sorge, nun durch die Belastungen aufgrund der Energiepreissteigerungen überfordert zu werden. Gleichzeitig gilt mein Dank all denen, die ihre Zahlungen gegenüber der NBank schon jetzt geleistet haben.“ Wirtschaftsminister Olaf Lies

Sollte aus individuellen, belegbaren Gründen eine Rückzahlung auch bis zum 30. November nicht möglich sein, können mit der NBank auch weiterhin Ratenzahlungen vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen durch die Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznöte gerät.

Hintergrund

Die Corona-Soforthilfen waren im Jahr 2020 das erste Hilfsprogramm, mit dem über 139.000 Unternehmen und Selbständige mit einem Volumen von über 909 Millionen Euro unterstützt wurden. Im Zuge eines Rückmeldeverfahrens über ein Excel-Auswertungstool waren ab Oktober 2021 alle Begünstigten der Soforthilfen aufgefordert worden, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergab, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, muss dieser überschießende Betrag (Überkompensation) zurückgezahlt werden. Darauf wurde bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen.

Weitere Informationen zum Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren im Rahmen der Corona-Soforthilfen

Wir sind für Sie da

Diesen Beitrag teilen: