Rückmeldungen zur Soforthilfe

02.01.2024

Seit Mitte November 2021 haben bisher mehr als 105.000 und somit gut 80 Prozent der angeschriebenen Unternehmen und Soloselbstständigen aus Niedersachsen der NBank die angeforderten Unterlagen zur Corona-Soforthilfe 2020 zurückgesendet. Damit verbunden war die Rückmeldung, ob der Höhe der Auszahlungen eine korrekte Einschätzung bei der Antragstellung vorausging. Ein großer Teil der Unternehmen hat Rückzahlungen gemeldet und die zu viel erhaltenen Gelder zurücküberwiesen. Dies ist insgesamt ein beachtliches Ergebnis.

Die Soforthilfe diente zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 dazu, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Eventuelle Rückzahlungen zu viel erhaltener Förderbeträge mussten bis zum 30.11.2023 geleistet werden. Unabhängig vom genannten Rückzahlungsdatum stehen auch danach in besonderen Fällen Instrumente wie Stundungen oder Ratenzahlungen zur Verfügung.

Eine mögliche Rechtsfolge für Unternehmen und Soloselbständige, die auf die Aufforderungen, Unterlagen oder Selbsteinschätzung an die NBank zu übermitteln, nicht reagieren, ist, dass die gewährte Förderung in voller Höhe zurückgefordert wird. Um dies zu vermeiden, sollte sich jeder betroffene Antragsteller so umgehend wie möglich zurückmelden.

Das für die Rückmeldung notwendige Berechnungstool können Sie hier herunterladen: nbank.de/Rückmeldeverfahren

Das ausgefüllte Berechnungstool senden Sie bitte per E-Mail an ueberpruefung.soforthilfe@nbank.de oder per Post unter Angabe Ihrer Antragsnummer und dem Zusatz ZW10.

Sollten sich in diesem Zusammenhang Fragen ergeben, finden sich auf nbank.de/Rückmeldeverfahren Antworten auf die wichtigsten Fragen und Hilfestellungen zum Verfahren. Betroffene Unternehmen und Antragstellende können darüber hinaus eine E-Mail an ueberpruefung.soforthilfe@nbank.de schreiben.

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