November-, Dezember- und Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung verlängert

23.08.2023

Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen wurde auf den 31. Oktober 2023 verlängert.

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Innerhalb der Schlussabrechnung ist es für den prüfenden Dritten - ebenfalls bis zum 31. Oktober 2023 - möglich, eine individuelle Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 zu beantragen. Sollten Sie selbst (also ohne prüfenden Dritten) einen Antrag auf November-/Dezemberhilfe gestellt haben, ist generell keine Schlussabrechnung notwendig. Bei Unklarheit prüfen Sie ggf. Ihren Zuwendungsbescheid, aus dem hervorgeht, ob eine Verpflichtung zur Schlussabrechnung besteht. Sollte eine Verpflichtung zur Schlussabrechnung bestehen, ist dies dort benannt.

Im Falle der Beantragung mehrerer Programme (bspw. wurden November-/Dezemberhilfen selbst beantragt, zusätzlich wurde auch eine oder mehrere Überbrückungshilfen über einen prüfenden Dritten beantragt) ist eine Schlussabrechnung über den prüfenden Dritten nötig.

Weiterergehende Informationen zur Schlussabrechnung stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Webseite zur Verfügung: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html

Sollten Sie als antragstellende Person oder als prüfender Dritter Fragen zu diesem Thema haben, so können Sie diese gerne an schlussabrechnung@nbank.de adressieren.

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