Im Rahmen der ESF+-Richtlinie „Grundbildung bei Erwachsenen“ hat das Land Niedersachen einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Der neue Aufruf richtet den Fokus besonders auf Grundbildungsangebote und abschlussvorbereitende Kurse. Hervorgehoben werden Projekte, die sich gezielt an Frauen in der Zielgruppe richten. Zulässig sind Anträge aus allen in der Richtlinie vorgesehenen Projektkonstellationen – ausdrücklich auch von Trägern, die bislang noch kein Projekt nach dieser Richtlinie durchführen.
Insgesamt stehen im Förderzeitraum 2021–2027 rund 7 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte zu unterstützen, die geringe Literalität abbauen und die soziale sowie berufliche Teilhabe für Menschen mit eingeschränkten Schriftsprachkenntnissen verbessern.
Förderbedingungen
Die Förderquote setzt sich je nach Region aus ESF+-Mitteln und Landesmitteln zusammen und kann insgesamt bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Projekte nach
- Ziffer 2.1.1 (Vermittlung von Grundbildungskompetenzen) gilt eine maximale Fördersumme von 100.000 Euro,
- Ziffer 2.1.2 (Neu- und Weiterentwicklung bestehender Konzepte) eine Obergrenze von 150.000 Euro.
Auswahl- und Antragsverfahren
Die Bewertung erfolgt über ein Scoring-Verfahren auf Grundlage der in der Richtlinie festgelegten Qualitätskriterien. Projekte mit einem besonderen Schwerpunkt auf Frauen erhalten eine gesonderte Berücksichtigung. Bei Konzeptentwicklungen muss sowohl eine Entwicklungs- als auch eine Erprobungsphase im Antrag enthalten sein.
Die NBank übernimmt die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Prüfung sowie die endgültige Auswahl der Projekte.
Empfohlen wird eine frühzeitige Beratung – idealerweise vor dem 20. März 2026. Darüber hinaus bietet die NBank am 19. Februar 2026 einen digitalen Antragsworkshop an.
Frist
Alle Anträge müssen bis zum 30. März 2026 sowohl elektronisch über das NBank-Kundenportal als auch in unterschriebener Papierform eingereicht sein.