Auf einen Blick
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
- Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmenart
- Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
- Erwerb vorhandenen Wohnraums
- Modernisierungsmaßnahmen
… zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
… zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
… zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
… zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
… bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen - Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
Dazu gehören insbesondere:
… nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
… Fenster und Außentürenerneuerung
… Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
… Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Wen fördern wir
Natürliche Personen
Unsere Förderleistungen
- Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
Darlehen bis zu 50.000 Euro - Die Beträge erhöhen sich
... für jedes Kind 5.000 Euro
… für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 5.000 Euro
... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 Euro
(Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 60.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.) - Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
Bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro. - Landesbürgschaft
Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich. Dadurch kann die Gesamtfinanzierung gesichert und ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden.
Den Antrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditinstitut und dem Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei den Wohnraumförderstellen (WFS) der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden stellen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.