Gründungsstipendium

Hinweis zur Antragsstellung

Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

Bedingt durch den Jahreswechsel haben wir aktuell Probleme die Auszahlungen pünktlich auf den Weg zu bringen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung und bitten von weiteren Nachfragen abzusehen.

Auf einen Blick

Sie haben eine innovative, digitale oder wissensorientierte Idee, möchten in Niedersachsen gründen, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Das Gründungsstipendium unterstützt Sie in der Pre-Seed und Seed-Phase.

  • Förderung von Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen
  • Zuschuss bis zu 2.200 Euro monatlich

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktionformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Den Lebensunterhalt des Stipendiaten oder der Stipendiatin und Ausgaben rund um die Gründung

Wen fördern wir

  • Natürliche Personen ab 18 Jahren
  • Einzelpersonen, die ein Unternehmen in Niedersachsen gründen möchten
  • Ein Team, von dem bis zu drei Personen einen eigenständigen Antrag mit Bezug zuden weiteren Anträgen des Teams stellen können
  • Die antragsstellende Person muss ihren Wohnsitz sowie die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • 2.200 Euro monatlich für Gründende mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung
  • 1.100 Euro monatlich für Gründende während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss
  • Zuschuss für maximal 10Monate

Unsere Bedingungen:

  • Ausgaben für Sozialversicherungen sind in dem Stipendium bereits inkludiert und werden nicht zusätzlich erstattet
  • Auszahlung monatlich zum 15. des laufenden Monats
  • Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit anderen Stipendien (insbesondere EXIST-Förderung) bzw. einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit von durchschnittlich mehr als 10 Stunden wöchentlich oder einer anderen öffentlichen Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ist ausgeschlossen
  • Begleitung der Gründung im Förderzeitraum durch eine akkreditierte „begleitende Einrichtung“, also eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung, ein Start-up-Zentrum oder einen sonstigen Inkubator/Accelerator (siehe Übersicht auf der Programmseite unter „Downloads“)
  • Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf noch nicht gegründet worden sein

Anforderungen an die "begleitende Einrichtung":

  • Sitz der „begleitenden Einrichtung“ in Niedersachsen
  • Kostenfreie Begleitung der Stipendiatin oder des Stipendiaten während des gesamten Förderzeitraums durch einen namentlich benannten Mentor oder eine Mentorin
  • Mindestens zweimonatiges Intensivcoaching sowie alle zwei Monate strukturierte Statusgespräche
  • Möglichst eine Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Stipendiaten oder die Stipendiatin
  • Die Betreuung und das Coaching der Stipendiatin oder des Stipendiaten muss insgesamt mindestens 100 Stunden umfassen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens hier im Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Antragsunterlagen vorbereiten

Für die Antragstellung benötigen wir Ihren digitalen Antrag sowie folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Projektskizze mit Vorhabenbeschreibung
  • Lebenslauf
  • De-minimis-Erklärung
  • Kopie des Personalausweises
  • Coaching-Bestätigung der begleitenden Einrichtung
  • Ggf. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über Abschluss Studium / Ausbildung
  • Ggf. ausführliches Betreuungskonzept der begleitenden Einrichtung, falls diese noch nicht akkrediert ist

Bitte achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie bitte ausschließlich die auf der Website, bzw. im Kundenportal bereitgestellten Vordrucke.

Digitalen Antrag stellen

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Klicken Sie auf dieser Seite auf "Weiter", um die Antragstellung zu beginnen. Sie können Ihre Antragstellung jederzeit speichern und später fortsetzen. Am Ende der Antragstellung laden Sie alle Pflichtunterlagen hoch und klicken auf "Abschicken". Ihre Angaben werden vom System automatisch auf Vollständigkeit geprüft.

Originalunterlagen einreichen

Neben dem digitalen Antrag benötigen wir alle unterschriebenen Unterlagen im Original von Ihnen. Senden Sie die Unterlagen per Post an.

Persönliche Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Ich möchte das Stipendium als studierende Person in Anspruch nehmen. Muss ich dafür mein Studium unterbrechen?

Nein, das Studium muss für das Stipendium nicht unterbrochen werden. Die Studierenden dürfen auch mehr als 10 Stunden/Woche Vorlesungen besuchen oder andere Studienleistungen erbringen. Die Beschränkung auf max. 10 Stunden/Woche bezieht sich nur auf Erwerbstätigkeit. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen müssen sich ggf. mit ihren Lehrenden abstimmen, inwieweit sie Studienleistungen strecken oder zurückstellen können.

Ich erhalte aktuell Bafög, kann ich trotzdem ein Stipendium bekommen?

Ja, aber der Bezug von Bafög und Gründungsstipendium schließen sich aus. Daher muss das BAföG-Amt informiert werden und für die Zeit des Gründungsstipendiums das BaföG ausgesetzt werden.

Ich bin arbeitslos gemeldet und erhalte aktuell Arbeitslosengeld. Kann ich auch ein Gründungsstipendium beantragen?

Ja, aber Leistungen nach dem SGB III (egal ob Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss) dürfen nicht mit dem Gründungsstipendium kombiniert werden. Der/Die Gründer/in muss sich zwischen Leistungen nach dem SGB III und dem Gründungsstipendium entscheiden. Die mit dem Stipendium geförderte Gründungstätigkeit muss der Arbeitsagentur angezeigt werden, weil der Stipendiat oder die Stipendiatin in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Weitere Fragen

Antworten zu weiteren Fragen finden Sie im angehängten PDF.

FAQ Gründungsstipendium

Gut zu wissen

Übersicht begleitende Einrichtung
Hier gibt's Starthilfe für Gründende.
Über diesen Link können Sie die Übersicht der begleitenden Einrichtungen herunterladen.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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