Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln.

  • KMU und Handwerksunternehmen
  • Anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben
  • Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
  • Zuschuss bis zu 35% bzw. maximal 100.000 Euro

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

  • Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
  • Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen

Das fördern wir

  • Einzelvorhaben von Unternehmen, die eine Betriebstätte in Niedersachsen haben und das Vorhaben in Niedersachsen durchführen. Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ein nach dieser Richtlinie gefördertes Vorhaben in dem Unternehmen durchgeführt wird.

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro
  • Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
  • Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben
  • Das Vorhaben muss sich in einem der folgenden Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:
    • ... Mobilitätswirtschaft
    • ... Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    • ... Energiewirtschaft
    • ... Land- und Ernährungswirtschaft
    • ... Digitale- und Kreativwirtschaft
    • ... Neue Materialen und Produktionstechnik
    • ... Maritime Wirtschaft

So läuft der Antrag

In diesem Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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